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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
19.2.1992

Asylverfahrensgesetz
RECHTSSTAATLICHKEIT
Keiner Fußnote wert


Nicht einmal einer Fußnote wert sind der SPD die rechtsstaatlichen Bedenken gegen das geplante Asylverfahrensgesetz. Ihre Änderungswünsche beziehen sich lediglich auf die finanzielle Entlastung der Länder (kostenlose Überlassung der Kasernen und volle Zuständigkeit des Bundes bei der Abwicklung der Verfahren).

Jeder Experte weiß, daß das Gesetz mit den vorgegebenen Fristen nicht funktionieren kann. Es dennoch in dieser Form vorzulegen, zeigt das schamlose Bemühen der großen Parteien, das Wahlvolk wie eine Herde dummer Schafe vor sich her an die Urnen zu treiben.

Das politische Desaster einer fehlenden Opposition in diesem für unsere Verfassung sensiblen Bereich zwingt zu verstärkter Bürgeraktion. „Pro Asyl“ unterstützt den wachsenden Protest durch Aktionsaufrufe, Annoncen in verschiedenen Publikationsorganen und durch die gezielte Verbreitung eines Flugblattes. Hierbei geht es um die Sammlung von Unterschriften, die dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages anläßlich der Beratungen des Gesetzes überreicht werden sollen.

„Pro Asyl“ fordert die Herausnahme des Entwurfes aus dem Gesetzgebungsverfahren. Dafür sollte das vorhandene Kontingentflüchtlingsgesetz auf Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebiete angewendet werden. Damit könnten allein mindestens 70.000 Flüchtlinge aus dem kroatischen Bürgerkriegsgebiet vom Asylverfahren ausgenommen werden, in das sie durch behördlichen Asylmißbrauch gedrängt wurden. Allerdings müßte dann auch, wie es die Hessische Familienministerin Iris Blaul gefordert hat, ein Sozialfonds zur Versorgung dieser Flüchtlinge geschaffen werden.


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