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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

29. März 2004

Ratstreffen Justiz und Inneres am 30. März 2004

Europäische Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission auf,
den Richtlinienentwurf zu Asylverfahren zurückzuziehen
PRO ASYL: Ein kollektiver Schutzverweigerungsmechanismus

„Die Europäische Union verspielt ihre Glaubwürdigkeit in der internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsdebatte“. Zu diesem Schluss kommen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa in einer gemeinsamen, heute veröffentlichten Stellungnahme (englische Fassung). Anlässlich des morgigen Ratstreffens fordern sie Kommissar Antonio Vitorino auf, den EU-Richtlinienentwurf zu Asylverfahren zurückzuziehen. Die europäischen Dachorganisationen verurteilen aufs Schärfste, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung internationale Menschen- und Flüchtlingsrechtsstandards verletzt. Der Europäische Flüchtlingsrat (ECRE), amnesty international, die Caritas Europa, die Kommission der Kirchen für Migranten in Europa, Human Rights Watch und andere Dachorganisationen sehen sich gezwungen, die EU aufzufordern, diesen Vorschlag zu verwerfen.

Die Kluft zwischen den EU-Vorschlägen und den internationalem Schutzstandards wird von Woche zu Woche größer. Die wiederholten Mahnungen von UNHCR und Nichtregierungsorganisationen wurden monatelang ignoriert. Der aktuelle Entwurf verrät nicht nur die eigenen Prinzipien der EU, die in der Charta der Grundrechte verankert sind, sondern er bedeutet einen weitgehenden Ausstieg Europas aus dem internationalen Flüchtlingsschutzsystem. Die anvisierten „Sichere Drittstaaten“-Regelungen verlagern die Verantwortung für Flüchtlinge in Transit- und in die Herkunftsregionen. Dabei ist nicht relevant, ob Schutzsuchende überhaupt eine persönliche Bindung zu diesen Ländern besitzen, geschweige denn ob sie dort sicher sind.

„Eine so genannte Asylverfahrensrichtlinie, die das Recht eines Asylsuchenden verweigert, den Abschluss seines Asylverfahrens in einem EU-Mitgliedstaaten abzuwarten, ist de facto ein kollektiver Schutzverweigerungsmechanismus“, so Karl Kopp, Vorstandsmitglied von ECRE. Nach Angaben des UNHCR werden aktuell knapp 30 bis 60 % aller negativen Entscheidungen in der zweiten Instanz aufgehoben. Würde diese Richtlinie zum europäischen Standard, könnten Asylsuchende in ein Land zurückgewiesen werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen oder gar die Kettenabschiebung bis ins Verfolgerland.


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