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PRO ASYL Presseerklärung

27. Februar 2003

Ratssitzung Justiz und Inneres in Brüssel – Deutschland blockiert

Erneut deutscher Vorbehalt bei der nichtstaatlichen Verfolgung
PRO ASYL: Deutschland legt den Vergemeinschaftungsprozess auf Eis

Heute treffen sich die Justiz –und Innenminister der Europäischen Union (EU) in Brüssel. Nach langen Verhandlungen soll eine politische Einigung über die Richtlinien zur Familienzusammenführung und zum Flüchtlingsbegriff erzielt werden.

Doch es deutet aus der Sicht von PRO ASYL alles darauf hin, dass auch die heutigen Verhandlungen an Deutschland scheitern. Knapp zwanzig Vorbehalte der Bundesrepublik werden die EU-Partner zwingen, diese wichtigen asylrechtliche Beschlüsse zu vertagen. Die bundesdeutsche Blockadehaltung legt den Vergemeinschaftungsprozesss auf Eis.

  • Richtlinienentwurf zum Flüchtlingsbegriff: Hier hatten sich bereits alle anderen EU-Staaten Ende November 2002 über die Voraussetzungen einer Anerkennung als Flüchtling geeinigt.

    Deutschland hält weiterhin vier Vorbehalte aufrecht und verhindert damit eine Annahme dieser Richtlinie. Bei der zentralen Frage der Berücksichtigung von nichtstaatlicher Verfolgung spielt das Bundesinnenministerium ein doppeltes Spiel. Während das BMI in Deutschland behauptet, entsprechend der Koalitionslinie in dieser Frage und passend zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes gebe es keinen deutschen Vorbehalt mehr, findet sich genau ein solcher im aktuellen Rats-Dokument (6566/03 ADD 1 LIMITE ASILE 10 – hier: engl. Fassung vom 28.02.2003).
    Außerdem will Deutschland einen Passus zum Ausschluss von Personen von der Flüchtlingseigenschaft einfügen, denen „selbstgeschaffene Nachfluchtgründe“ vorgehalten werden. Auf der EU-Ebene steht Deutschland mit diesem Vorschlag völlig alleine da – kein anderes Land will diese Formulierung aufnehmen.

  • Die Richtlinie zur Familienzusammenführung: Trotz mehrjähriger Verhandlungsdauer, zurückzuführen hauptsächlich auf deutsche Sonderwünsche, spricht einiges dafür, dass die Annahme dieser Richtlinie von Deutschland auch heute mit noch vier bestehenden Vorbehalten verhindert wird. So beharrt der Bundesinnenminister beim Familiennachzug zu Flüchtlingen darauf, dass ein Einkommensnachweis von den Betroffenen verlangt werden kann, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem sicheren Drittstaat möglich und zumutbar ist – ein Schikanefreibrief für die Ausländerbehörden.

    Beim Kindernachzugsalter wird die restriktive und starrsinnige deutsche Haltung zu einer völligen Aufweichung der Standards führen. Die Ausnahmevorschrift, die Deutschland eine Herabsenkung des Kindernachzugsalters auf 12 Jahre ermöglichte, soll nun nicht mehr auf bestehende nationale Regelungen zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie abstellen, sondern auf die künftige Gesetzeslage zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung. Damit gewinnen im Wettlauf der Restriktionen die Nationalstaaten Zeit, um die Absenkung des Kindernachzugsalter nach deutschen Modell zu betreiben.


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