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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

7. Oktober 2004

Prozess um den Tod von Aamir Ageeb bei Abschiebung

Vermutlich morgen Abschluss der Beweisaufnahme
Der BGS, ein „Sauhaufen“, den der Vorsitzende Richter nicht für möglich gehalten hätte

Das Verfahren um den Erstickungstod des sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung am 28. Mai 1999 unter den Händen des Bundesgrenzschutzes nähert sich jetzt vor dem Landgericht seinem Ende. Vermutlich wird es bereits am Freitag zum Abschluss der Beweisaufnahme und zu den Plädoyers kommen. Ein Urteil wäre dann eventuell im Lauf der nächsten Woche zu erwarten.

Anders als im vorangegangenen Prozess vor dem Amtsgericht war die Aussagegenehmigung für Zeugen aus den Reihen des Bundesgrenzschutzes nicht auf die Sachverhalte bis zum Ende des Todestages von Ageeb begrenzt. Auch die Aussagebereitschaft der Angeklagten ermöglichte eine zügige Hauptverhandlung, die tiefe Einblicke in das Organisationschaos des Bundesgrenzschutzes der 90-er Jahre erbrachte.

Allerdings werden weiterhin Fragen offen bleiben. So gab es widersprüchliche Aussagen von BGS-Zeugen zu der Frage, ob die Begleitbeamten über mögliche Gesundheitsrisiken schriftlich belehrt wurden und diese Belehrung mit ihrer Unterschrift Eingang in einen Belehrungsordner gefunden hat. Das Gericht hatte sich bemüht, diesen Belehrungsordner sicherzustellen, hatte jedoch vom BGS die Auskunft erhalten, dieser sei inzwischen vernichtet worden. Bürokratische Unzulänglichkeit oder mehr? Offen bleiben wird ebenso die Frage, ob es einen solchen Ordner jemals gegeben hat, Belehrungen also stattgefunden haben und dokumentiert waren.

Durch die Aussage eines zum Tatzeitpunkt mehr als sechs Jahre im Bereich Rückführungen/Abschiebungen tätigen BGS-Beamten wurde deutlich, dass damals mehrere mit gesundheitlichen Risiken verbundene Methoden als probates Mittel galten, Abzuschiebende in Flugzeugen zur Ruhe zu bringen: ein gefährlicher gegen den Zungengrund angesetzter „Anti-Schrei-Griff“, der nicht ungefährliche „Schwitzkasten“ und das lebensgefährliche Herunterdrücken des Oberkörpers wie im Fall Ageeb.

Die Hauptverhandlung ergab: Es gab keine klare dienstliche Regelung, wie mit schreienden Personen umzugehen sei, dem Hauptproblem des BGS bei gescheiterten Abschiebungsflügen. Der Zeuge sinngemäß: Man hätte dann wohl erkennbar gefährliche Methoden empfehlen oder die damals übliche Praxis Schreien zu unterbinden stoppen müssen. Das war offenbar politisch nicht gewollt. Stattdessen wurde hingenommen, dass Rückführungslehrgänge des BGS zum damaligen Zeitpunkt kaum mehr waren als ein schlecht organisierter und viel zu kurzer Erfahrungsaustausch unter Begleitbeamten, die längst praktisch tätig waren. Der Kammervorsitzende kommentierte die Aussage des Zeugen mit der Bemerkung, es habe sich beim BGS offenbar um einen „Sauhaufen“ gehandelt, den er nicht für möglich gehalten habe.

Deutlich wurde in der Verhandlung auch – die Zeugen durften zu Veränderungen in den BGS-Strukturen nach der Tat aussagen –, dass die Risiken sich möglicherweise lediglich verlagert haben. Inzwischen wird verstärkt mit Charterflugzeugen abgeschoben, in Fällen besonderer Renitenz auch einzeln. Verwendet wird inzwischen ein TÜV-geprüfter Spezialhelm und die hochtechnisierte Variante einer Zwangsjacke, Bodycuff genannt. Die Risiken bei Abschiebungsflügen dürften auch weiterhin beträchtlich sein, allein: Neutrale Zeugen wird es künftig kaum noch geben, zumal dann, wenn zur Durchführung von Massenabschiebungen Nacht- und Nebelaktionen sogar unter Aufhebung eines Nachtflugverbotes durchgeführt werden wie in Hamburg.

Aus Sicht von PRO ASYL ergab die Beweisaufnahme auch: Das Organisationschaos beim BGS, die offenbar politisch erwünschten Regelungslücken und die Tatsache, dass das rabiate Vorgehen gegen schreiende Menschen seit Jahren an der Tagesordnung war, können die Angeklagten einer eigenen Verantwortung – moralisch und strafrechtlich – nicht entheben. Die Angeklagten haben gehandelt, als sie sich hätten weigern können (vor der Abschiebung), und sie haben körperliche Gewalt exzessiv angewendet (als sie den schreienden, aber gefesselten Ageeb nach unten drückten). Dass der Einsatz atembehindernder Sistierungstechniken lebensgefährlich werden kann, erschließt sich bereits einem Laien.

gez. Bernd Mesovic
Referent

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