TAG DES FLÜCHTLINGS 2000
Protest gegen die Verweigerung
von Abschiebungsschutz für eine Kranke
Herausgegeben zum Tag des Flüchtlings am 29. September 2000
Herausgeber: PRO ASYL, Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge mit freundlicher Unterstützung von: Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Interkultureller Beauftragter der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Kirchlicher Entwicklungsdienst der Evangelischen Kirche in Deutschland durch den ABP, Land Hessen.
Der Tag des Flüchtlings findet im Rahmen der Woche der ausländischen Mitbürger/Interkulturellen Woche (24. bis 30. September 2000) statt und wird von PRO ASYL in Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger vorbereitet.
INHALT
- Grußwort des UNHCR-Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
- Recht statt Willkür
- Fragen und Antworten zum Thema Asyl
- Nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund
- Bosnische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland
- Härtefallregelungen im Ausländergesetz – längst überfällig und dringend nötig
- Bad Grund – statt Mitgefühl Stigmatisierung
- » … wir sollen euch davon nichts sagen … «
- Von der Krankheit zum Tode – ein Sondereinsatzkommando erschießt einen Flüchtling
Beispiele und Anregungen
- Umtauschbilanz 1999
- »Sie denken, dass wir Bettler sind«
- Gelebte Demokratie
- Größtmögliche Gemeinheit
- Die Fluchtwohnung
- »Langer Atem«
- Das längste Kirchenasyl in Niedersachsen ging nach 941 Tagen zu Ende
- Protest gegen die Verweigerung von Abschiebungsschutz für eine Kranke
- Rage against Abschiebung
- Denkzettel
- Schüler setzen sich für Flüchtlingsfamilie ein
- Flugblatt
- Medizinische Flüchtlingshilfe erhält Preis
- Betreuung ohne Krankenschein
- »In diesem Garten kann ich reisen«
- Rückkehrdruck à la Bayern
- »Wie Schlachthof oder Leichenhalle«
- Eltern haften ohne ihre Kinder
- Von Deutschland in den türkischen Folterkeller
Zu einer Protestaktion vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die Initiative gegen Abschiebungen (IGA) aus dem Dritte-Welt-Haus in Frankfurt im August 1999 aufgerufen. An diesem Tag entschied die 9. Kammer des Gerichts über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung von Frau A. aus Somalia, die bereits im März vollzogen worden war.
Die 24-jährige Somalierin kam im Februar 1999 in Frankfurt an, nachdem ihre Eltern und ein Jahr später auch ihre Tante in Somalia getötet worden waren.

Foto: IGA Frankfurt/M.
Ihr Asylantrag wurde als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Die Behandlung der jungen Frau wegen Tuberkulose in einem Frankfurter Krankenhaus erfolgte im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens, weshalb sie formal als nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingereist galt. Schließlich verzichtete die zuständige Ärztin unter Bruch der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Bundesgrenzschutz und Gericht auf eine Weiterbehandlung der unterernährten und geschwächten Patientin und erklärte Frau A. für reisefähig, obwohl sie eine offene und damit ansteckende Tuberkulose nicht ausschließen konnte. Nachdem die Ethiopian Airlines sich zweimal geweigert hatte, die bei einer Körpergröße von 165 cm 31kg schwere Frau gegen ihren Willen zu transportieren, wurde Frau A. schließlich ohne Medikamente oder die Aussicht auf eine Behandlungsmöglichkeit mit der Lufthansa nach Äthiopien abgeschoben.
Mit Hilfe einer »Wand der Abschiebungshindernisse« und im Rahmen einer Performance thematisierte die IGA am Prozesstag die Beteiligung der verschiedenen Institutionen und Protagonisten, wie Ärztinnen und Ärzte, Gerichte und Fluggesellschaften an Abschiebungen.
Die Wand der Abschiebungshindernisse wurde am Ende der Aufführung zerschlagen. Vor Gericht allerdings unterlag Frau A. Der Einzelrichter fand an der Abschiebung nichts auszusetzen.