Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors
HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1994 :::
11. Juli 1994

„Pro Asyl“ verteidigt Kirchenasyl
Kirchenasyl mit Schutz von Nazi-Kollaborateur zu vergleichen absurd und demokratiefeindlich


Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ verurteilt entschieden den Vergleich, den NRW Landespolizeipfarrer Martin Krolzig in der jüngsten Ausgabe der Polizeigewerkschaftszeitung Deutsche Polizei (7/94) gezogen hat. Krolzig setzt den kirchlichen Schutz eines zum Tode verurteilten Nazi-Kollaborateurs mit dem Kirchenasyl gleich. In beiden Fällen stelle sich die Kirche gegen das Gesetz.

„Und genau da irrt Krolzig, denn die Grund- und Menschenrechte bilden die Grenze für staatliche Rechtsanwendung, nicht die möglicherweise strittige Auslegung einfacher Gesetze“, so „Pro Asyl“ in einer ersten Stellungnahme. Es ist falsch zu sagen, es handele sich hierbei um zweierlei Recht – hier die Asyl- und Ausländergesetze und dort die Kirchen, die gegen die aus diesen Gesetzen resultierenden Zwangsmaßnahmen Kirchenasyl gewähren; vielmehr geht es darum, nach vorangegangener sorgfältiger Prüfung, den Grund- und Menschenrechten Geltung zu verschaffen, wenn durch die befürchteten Abschiebungen eben diese Grund- und Menschenrechte verletzt zu werden drohen. Hier muß die Kirche sich auf die Seite der Bedrängten stellen.

„Kirchenasyl ist angesichts der rigorosen Abschiebungspolitik in der Bundesrepublik eine der wenigen rechtstaatlichen „Notbremsen“. Beim Schutz von Verfolgten vor Abschiebung handelt es sich nicht darum, Verbrecher ihrer Strafverfolgung zu entziehen, sondern es geht um Menschen, deren einziges „Verbrechen“ darin besteht, kein Asyl oder keinen Abschiebungsschutz erhalten zu haben. Dies in die Nähe von aktiver Strafvereitelung zu rücken, bedeutet, die Gewissensentscheidung von Gemeindemitgliedern in über 200 Kirchengemeinden in Deutschland zu desavouieren.“ (so abschließend Volker Maria Hügel)


Nach oben