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Frankfurter Rundschau

5. September 2003

„Pro Asyl“ rügt richterlichen „Freibrief zum Aktenfälschen“

Cloppenburger Gericht spricht Beamten der Ausländerbehörde frei,
der für die Abschiebung eines Afrikaners Daten fingierte


Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat ein Urteil des Amtsgerichts im niedersächsischen Cloppenburg als „Freibrief zum Aktenfälschen“ gerügt. Ein Beamter der dortigen Kreisverwaltung hatte einem abgelehnten Asylbewerber frei erfundene Personendaten zugeschrieben, um ihn leichter abschieben zu können. Das Amtsgericht hält dieses Vorgehen jedoch nicht für strafbar.

Von Eckhard Stengel

BREMEN, 4. September. Der Schwarzafrikaner hatte angegeben, im Staat Elfenbeinküste geboren zu sein, während seine Eltern aus Mali stammten. Nach dem rechtskräftigen Scheitern seines Asylantrags weigerten sich die beiden in Frage kommenden Staaten, ihn als Staatsbürger anzuerkennen und die nötigen Rückreisepapiere auszustellen. Da der Afrikaner angeblich häufiger mit Kongolesen gesichtet wurde, versuchte der zuständige Beamte der Cloppenburger Ausländerbehörde es schließlich bei der Botschaft Kongos. Dort bekam er tatsächlich den nötigen Pass-Ersatz. Dafür musste er aber einen Geburtsort und die alte Heimatanschrift des Abzuschiebenden angeben. Da beides nicht vorlag, trug der Beamte fiktive Daten ein.

Mit dem daraufhin ausgestellten Pass-Ersatz bewirkte er einen Abschiebehaftbefehl. Der Afrikaner kam zwei Wochen in Haft. Als dessen Bremer Anwalt Jan Sürig von den erfundenen Daten erfuhr, wurde die Abschiebung gestoppt. Auf Sürigs Strafanzeige hin wurde der Beamte wegen Freiheitsberaubung angeklagt.

Obwohl der 35-Jährige das Erfinden der Daten einräumte, sprach das Schöffengericht ihn kürzlich frei (Az.: 3 Ls 131 Js 35096/00). Sogar die Staatsanwaltschaft hatte am Ende des Prozesses auf Freispruch plädiert.

Die Vorsitzende Richterin Hildegard Wurmbach-Svatek erläuterte das Urteil auf Anfrage der Frankfurter Rundschau: Der Beamte habe die kongolesische Botschaft nicht getäuscht, sondern nach seiner Darstellung überhaupt erst von ihr die Anregung erhalten, in den Pass-Antrag fiktive Daten einzutragen; diese Angaben seien zwar nötig, doch komme es auf sie nicht an, habe die Botschaft ihm gesagt. Das Personal der Botschaft wurde allerdings nicht zu dieser Version vernommen.

Nach Ansicht des Gerichts durfte der Beamte darauf vertrauen, dass die Botschaft trotz der „eigentlich rechtswidrigen fiktiven Angaben“ den Fall ordentlich geprüft und die Papiere nur deshalb ausgestellt habe, weil der Abzuschiebende tatsächlich Kongolese sei. Es sei auch nicht auszuschließen, dass der Afrikaner selbst ohne die strittigen Papiere in Abschiebehaft gekommen wäre. Dem Beamten könne auch keine „mittelbare Falschbeurkundung“ vorgeworfen werden, da die Botschaft nach seiner Darstellung von den fiktiven Daten gewusst habe und folglich nicht als „ahnungsloses Werkzeug“ missbraucht worden sei.

Der Afrikaner legte als Nebenkläger Berufung ein. Wegen der immer noch ungeklärten Staatsangehörigkeit wird er vorerst weiter in Deutschland geduldet. Sein Anwalt Sürig sagte, das Gericht „wollte wohl niemandem wehtun“.

Pro-Asyl-Sprecher Bernd Mesovic nannte den Freispruch „sehr bedenklich“. Ein deutscher Beamter müsse wissen, dass er auch gegenüber Konsulaten korrekte Angaben machen müsse. Das Gericht habe ihm „sehr viel an angeblicher Blauäugigkeit zugestanden“.

Nach Angaben der Kreisverwaltung ist der umstrittene Beamte inzwischen unabhängig von dem Strafverfahren vom Ausländer- ins Sozialamt gewechselt – auf eine höher dotierte Stelle.


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