PRO ASYL Info
Asyllager in Nordafrika?
PRÄSENTATION
siehe: Europäische Union ohne Flüchtlinge – Gaddafi & Co als Lagerverwalter der EU?
Europa ohne Flüchtlinge
Auffanglager
in Nordafrika
Guiseppe Pisanu (Forza Italia) und Schily („mein Freund“) planen gemeinsam
PRO ASYL Info
Asyllager in Nordafrika?
PRO ASYL warnt vor dem größten
Angriff auf das Asylrecht seit der Grundgesetzänderung
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Für Tausende, die sich mit überfüllten und seeuntüchtigen Booten auf den gefährlichen Weg machen, wird das Mittelmeer zur tödlichen Falle. Mehr als 5.000 Menschen haben in den vergangenen zehn Jahren dabei ihr Leben verloren.
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Zum Medienthema wird das tägliche Sterben im Sommer 2004, als sich im Zuge der Debatte um die »Cap Anamur« die Meldungen von in Seenot geratenen, gestrandeten oder gekenterten Flüchtlingsbooten häufen.
„Cap Anamur“ im Hafen Porto Empedocle
die aus Seenot geretteten Menschen
Kapitän Stefan Schmidt und Cap-Anamur-Chef Elias Bierdel
Die Hafen-Polizei kommt an Bord
Cap-Anamur-Chef Elias Bierdel wird abgeführt
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Anstatt eine Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland anzubieten, schlägt Schily vor, europäische Asylverfahren nach Tunesien, Libyen, Algerien und Marokko auszulagern.
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»Der Tod vieler Menschen könnte vermieden werden«, so Schily, wenn man Auffanglager in Nordafrika einrichtete, wo Flüchtlinge Asyl beantragen könnten, »ohne den gefahrvollen Weg über das Mittelmeer zu riskieren.« (FAZ, 22.07.2004).
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Die aus Seenot geretteten Menschen sollen nicht mehr in Europa aufgenommen, sondern nach Afrika zurückgebracht werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen.
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Bundesaußenminister Fischer kritisierte dieses Vorhaben am 25.07.2004 im ZDF als »nicht wirklich zu Ende gedacht«.
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Bei Schilys Vorschlag handelt es sich um nicht weniger als den größten Angriff auf das Asylrecht seit der Grundgesetzänderung von 1993.
Schilys Pläne
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Die Asyllager in Nordafrika stellt sich der deutsche Innenminister so vor: »Es wird dort eine Aufnahmeeinrichtung geben und eine Institution, die aus Beamten der Asylbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist. Diese Behörde prüft: Haben die Flüchtlinge einen Grund nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der einer Rückkehr ins Heimatland entgegen steht? Wenn sie keinen haben, müssen sie zurück.« ( Süddeutsche Zeitung, 02.08.2004)
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Ein Asylverfahren im Aufnahmelager sollen nicht nur diejenigen durchlaufen, die auf hoher See gerettet bzw. aufgegriffen werden, sondern auch – schon vorher – solche Flüchtlinge, die über nordafrikanische Länder in die EU fliehen wollen.
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Abgelehnte Asylsuchende sollen nach der Asylprüfung in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
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Sogar schutzbedürftige und verfolgte Flüchtlinge will Schily nicht in Europa, sondern in der Regel in der Region »in der Nähe ihres Heimatlandes mit Unterstützung der EU…« (FAZ, 22.07.2004) unterbringen.
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EU-Beamte sollen fest stellen, wer schutzbedürftig ist und wer nicht – die Folgen dieser Entscheidung werden dann anderen Staaten aufgebürdet.
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»Nur in Ausnahmefällen kann eine Aufnahme in Europa nach dem Freiwilligkeitsprinzip in Betracht kommen. Jeder Mitgliedstaat der EU müßte dann erklären – im sogenannten Pledging-Verfahren, … wie viele Flüchtlinge er aufnehmen will.« ( FAZ, 22.07.2004)
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Die Vorschläge laufen auf die Abschaffung des individuellen Asylrechts in Europa hinaus. Asyl würden in Europa nur noch diejenigen erhalten, die aus politischen oder sonstigen Gründen aufgenommen werden sollen.
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Es kennzeichnet jedoch das Asylrecht und die GFK, dass Flüchtlinge ein Recht haben, dass ihr Antrag individuell geprüft wird und nicht nach politischen Ermessen entschieden wird.
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Zusammen mit der am 29.04.2004 von den EU-Innenministern beschlossenen Asylverfahrensrichtlinie potenziert sich die Gefahr für den Flüchtlingsschutz.
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Sie ermöglicht, dass Asylsuchende ohne eine umfassende Prüfung ihres Asylantrages in solche »sicheren Drittländer« abgeschoben werden können, die ihrerseits weder die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) unterzeichnet haben noch über ein funktionierendes Asylsystem verfügen.
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Sie sieht nicht einmal vor, dass ein Flüchtling diesen »sicheren Drittstaat« jemals betreten bzw. durchquert hat. Es wird nur »eine Verbindung zwischen dem Asylbewerber und dem betreffenden Drittstaat« verlangt.
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Welche rechtsstaatlichen Garantien gelten in den Auffanglagern? »Eine gerichtliche Kontrolle muss es nicht zwangsläufig geben. Wir sind außerhalb des Rechtsgebietes der EU.« (Schily, Süddeutsche Zeitung, 02.08.2004)
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Mit der territorialen Verlagerung des Asylverfahrens in Lager außerhalb der EU werden die rechtsstaatlichen Garantien ausgehebelt und demokratische Kontrollinstrumentarien umgangen.
Das Lager Guantanamo Bay
Flüchtlinge ohne Asylland?
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Bislang nicht beantwortet hat der Bundesinnenminister die Frage, was mit denjenigen Flüchtlingen geschehen soll, zu deren Aufnahme sich kein Drittstaat bereit erklärt.
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Zwei Möglichkeiten sind denkbar, beide aus menschenrechtlicher Sicht höchst bedenklich:
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Die eine ist Aufenthalt im Lager auf unbestimmte Zeit.
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Oder: Die Zuständigkeit des Landes, auf dessen Gebiet das Lager liegt, könnte erkauft werden. Sieht man sich die menschenrechtliche Situation der potenziellen Kooperationspartner – Marokko, Libyen, Tunesien, Algerien, Ägypten – an, wird deutlich, welche Gefahren den Betroffenen dann drohen.
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Beispiel Libyen: Dort sind Hunderte Kritiker und Oppositionelle der Gaddafi-Diktatur verschwunden, wurden gefoltert oder hingerichtet. Die Grundfreiheiten sind eingeschränkt, die Todesstrafe gilt für eine ganze Reihe auch kleinerer Straftaten.
Libyens Staatschef Muammar el Gaddafi
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Ein Pilotprojekt wollen der italienische und der deutsche Innenminister in Libyen starten. Libyen ist eines der Haupttransitländer auf dem Weg nach Europa. Die libysche Regierung will europäische Hilfe zur Überwachung ihrer Südgrenzen nach Niger, Tschad und Sudan.
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Durch die verstärkte gemeinsame Grenzüberwachung mit Albanien senkte Italien die Zahl der von dort Einreisenden von 26.000 im Jahr 1999 auf ganze 123 im Jahr 2003. Der geheime Vertrag mit Libyen wurde vor einem Jahr geschlossen.
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Verantwortungsverlagerung – eine europäische Strategie. Dazu gehören
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die militärische Aufrüstung an den Grenzen,
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die Zurückweisung von Asylsuchenden in die so genannten »sicheren Drittstaaten«,
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die Durchführung von Asylschnellverfahren in den so genannten »Transitzonen« und einiges mehr.
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Diese Politik ist völkerrechtsfeindlich. Mit der Genfer Flüchtlingskonvention vollzog sich der Übergang von der Flüchtlingsaufnahme als einem unzulänglichen Akt staatlicher Gnade zu einem individuellen Schutzanspruch für Flüchtlinge. Asyl bedeutet im Kern den Schutz von Flüchtlingen vor Zurückweisung und Abschiebung in den Verfolgerstaat, die Gewährleistung des hierfür notwendigen Prüfungsverfahrens und eines menschenwürdigen Daseins.
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Diese Politik hebelt den Rechtsstaat aus. Die Rechtsschutzgarantie besagt, dass jeder Einzelne gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt Rechtsmittel einlegen kann. Einen effektiven Rechtsschutz soll es nicht mehr geben.
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Der einzig gangbare Weg, um die Friedhöfe in der Adria, in der Ägäis und in der Meerenge von Gibraltar nicht größer werden zu lassen, ist der
Schaffung eines europäischen Asylrechts, das seinen Namen verdient,
Eröffnung legaler Einwanderungsmöglichkeiten.
Angriff auf Asylrecht