Artikel 16a Grundgesetz
VERFASSUNGSGERICHT ANRUFEN!
„Pro Asyl“ für Normenkontrollklage
„Reichen Sie gemeinsam eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein!“ Diese Bitte ist in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“ enthalten, das an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet ist, die mit ihrem Nein gegen Artikel 16a für den Erhalt des Menschenrechts auf Asyl gestimmt haben.
„Pro Asyl“ wertet den neuen Artikel 16a als in weiten Teilen verfassungswidrig. „Der Gesetzgeber hat mit ihm ein verfassungswidriges Verfassungsrecht geschaffen.“ Flüchtlinge würden an der Grenze zurückgewiesen, ohne daß ihnen die Möglichkeit bliebe, Verwaltungshandeln durch Gerichte überprüfen zu lassen. Für viele von ihnen gehe es um Tod und Leben, wenn der sogenannte sichere Drittstaat sie nicht aufnehme, sondern weiter zurückschicke. Auch würde das Recht der Justiz beschnitten, Verwaltungshandeln zu kontrollieren. Einspruchsfristen würden so verkürzt, daß kein effektiver Rechtsschutz mehr möglich sei.
„Pro Asyl“ dankt den Abgeordneten, die gegen die Mehrheit ihrer Fraktion bzw. Partei votiert hätten. „Es ist ermutigend“, so heißt es in dem Schreiben, „daß Sie das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und die Würde der Flüchtlinge so werten und unsere Vergangenheit nicht vergessen haben!“
Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“