PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
23. Februar 1999
PRO ASYL fordert Abschiebemoratorium
und Neubewertung der deutschen Türkeipolitik
Sogenannte „Sicherheitsgarantien“ vom türkischen Staat sind „menschenrechtliche Augenwischerei“
- PRO ASYL fordert Abschiebemoratorium und Neubewertung der deutschen Türkeipolitik
Sogenannte „Sicherheitsgarantien“ vom türkischen Staat sind „menschenrechtliche Augenwischerei“ - PRO ASYL demands postponement of deportation and re-valuation of the German policy on TurkeySo-called „safety guarantees“ of the Turkish state are eyewash related to human rights.“
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL hat Forderungen aus CSU- und FDP-Kreisen und Überlegungen des Innenministeriums scharf zurückgewiesen, mit der Türkei „Sicherheitsgarantien“ für abgeschobene Kurdinnen und Kurden auszuhandeln, damit diese dort nicht der Gefahr der Folter und Todesstrafe ausgesetzt würden.
Angesichts des Ausmaßes an Menschenrechtsverletzungen, Folter, extralegalen Hinrichtungen und willkürlichen Inhaftierungen in der Türkei seien diese Überlegungen „menschenrechtliche Augenwischerei“ und „unverantwortliche Stammtischparolen“, erklärte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann.
„Die Bundesregierung und die Parteien wissen genau, daß es auch nach Anwendung des sogenannten Konsultationsverfahrens vom 10. März 1995, dem ein Briefwechsel der damaligen Innenminister Kanther und Mentese zugrunde liegt, zu Verhaftungen und Folter von abgeschobenen Asylsuchenden aus Deutschland gekommen ist.“ Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und PRO ASYL haben soeben eine Dokumentation mit 11 Fällen allein aus dem Jahr 1998 vorgelegt, in denen nach der Abschiebung Inhaftnahme, Folter, Anklage beziehungsweise Verurteilungen nachgewiesen sind (s. Gesamtbericht vom Oktober 1999 | Anmerkung: Bericht nicht vorhanden). Dafür stehen die in der Anlage beigefügten Berichte über die Fälle Abdulmenaf Düzenli, Hüzni Almaz, Mehmet Özcelik und Ibrahim Toprak.
„Dabei besteht zu der Befürchtung Anlaß, daß die Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Behörden erst recht zur Gefährdung der betroffenen Personen beiträgt beziehungsweise beigetragen hat“, erklärte Kauffmann.
PRO ASYL hat diese aktuelle Dokumentation dem Bundesinnenministerium und dem Außenministerium übermittelt und fordert die in dieser Woche tagenden Innenminister und Bundesaußenminister Joschka Fischer zu einer Überprüfung und Neubewertung der bundesdeutschen Türkeipolitik auf.
Von den Innenministern fordert PRO ASYL ein Abschiebemoratorium, da Deutschland auch gegenüber den Asylsuchenden, denen kein Asyl gewährt werde, völkerrechtliche Schutzpflichten habe. Von Bundesaußenminister Joschka Fischer fordert PRO ASYL einen neuen Lagebericht unter Berücksichtigung und nach Untersuchung der vorgelegten Fälle zu erstellen und die EU-Ratspräsidentschaft zur Einberufung einer internationalen EU-Friedenskonferenz zur Lösung der Kurdenfrage in der Türkei zu nutzen.
„Wenn Außenpolitik vor allem auch Friedens- und Menschenrechtspolitik ist, muß das im Verhältnis zu den Menschen und auch gegenüber Staaten deutlich werden, aus denen Tausende Monat für Monat wegen Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung zur Flucht gezwungen werden“, schloß Kauffmann.
Anlage zur Presseerklärung von PRO ASYL vom 23. Februar 1999
4 von 11 recherchierten Fällen
zur Rückkehrgefährdung von Kurden aus dem Jahr 1998
- Der Kurde Abdulmenaf Düzenli wurde am 23. November 1998 vom Militärgericht Izmir wegen Desertion und Flucht ins Ausland zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Gleichzeitig ist gegen ihn ein Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir anhängig, weil er mit seiner öffentlichen Kriegsdienstverweigerung (von Deutschland aus) gegen die Doktrin vom türkischen Einheitsstaat widersprochen hatte. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen Separatismus. In seinem Asylverfahren waren von Düzenli vorgebrachte Beweise für das politische Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht vom VG Neustadt ohne Prüfung als gefälscht eingestuft worden.
Der Fall Düzenli macht deutlich, daß die deutsche Rechtsprechung, wonach Desertion und Kriegsdienstverweigerung in der Türkei lediglich als Straftat bewertet werden und keine politische Verfolgung nach sich ziehen, unhaltbar ist. Düzenli droht eine doppelte Bestrafung wegen Desertion und Separatismus, weil er mit seiner Verweigerung der Doktrin vom türkischen Einheitsstaat widersprach.
Die politische Verfolgung der Familie Düzenli wurde letztendlich möglich gemacht durch das Zusammenspiel eines gewissenlosen Richters, der Beweismittel ohne Prüfung als gefälscht beurteilte, und einer Verwaltung, die die Abschiebung trotz bestehendem Kirchenasyl exekutierte.
- Der Kurde Hüsni Almaz wurde am 9. Februar 1999 wegen seiner politischen Aktivitäten in Deutschland vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakir nach Art. 169 TürkStGB und Art. 5 ATG zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Almaz sich für die PKK engagiert hatte, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erlangen, obwohl außer einem unter Folter erpreßten Geständnis keine Beweise vorlagen.
Der Asylantrag von Hüzni Almaz war zuvor vom VG Osnabrück abgelehnt worden, u.a. mit der Begründung, die vorgebrachten exilpolitischen Aktivitäten (Teilnahme an Demonstrationen, Interview auf MED-TV) seien „unbedeutend“ und zögen keine politische Verfolgung nach sich.
Der Fall Almaz macht deutlich, daß die von deutscher Rechtsprechung immer wieder aufgestellte Behauptung, nur herausgehobene oppositionelle Tätigkeiten würden in der Türkei verfolgt, offenkundig nicht den Tatsachen entspricht. Das Profil der politischen Aktivitäten ist nicht maßgeblich. Auch spielt es für die türkischen Staatssicherheitsgerichte keine Rolle ob die (angeblichen) Aktivitäten aus politischer Überzeugung oder zur Erlangung eines Aufenthaltsrechtes durchgeführt wurden.
- Mehmet Özcelik wurde nach seiner Abschiebung am 10. September 1998 in Istanbul mehrere Tage verhört und gefoltert. er wurde vorläufig freigelassen, da ein Haftbefehl aufgrund einer am 20. Februar 1998 erfolgten Verurteilung 2
wegen (angeblicher) Unterstützung der PKK noch nicht ausgestellt worden war. Özcelik lebt unter elenden Bedingungen als Müllsammler in Istanbul und versteckt sich dort vor der Polizei.
Sein Asylantrag war in Deutschland vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt worden mit der Begründung, eine mögliche Strafverfolgung in der Türkei wegen Unterstützung der PKK sei keine Politische Verfolgung, sondern diene „allein der Ahndung kriminellen Unrechts“.
- Ibrahim Toprak wurde in Anwendung der Drittstaatenregelung nach Österreich zurück und aus Österreich im Rahmen einer Kettenabschiebung am 31. Juli 1996 in die Türkei weitergeschoben, ohne daß ein Asylverfahren durchgeführt wurde. Nach seiner Ankunft in Istanbul wurde er sofort der Anti-Terror-Abteilung übergeben, verhört und schwer gefoltert. Seit nunmehr zwei Jahren sitzt Ibrahim Toprak im Gefängnis in Sakarya. Er soll an einer verbotenen Demonstration im Istanbuler Stadtteil Gazi Osman Pasa teilgenommen und die PKK unterstützt haben (Verfahren nach § 169 TStGB und § 3713 Anti-Terror-Gesetz). Am 15. Juli 1998 wurde er vom Staatssicherheitsgericht in Istanbul zu einer Gefängnisstrafe von 18 Jahren verurteilt.
Die Dokumentation „Von Deutschland in den türkischen Folterkeller“ ist erhältlich beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat, Lessingstr. 1, 31135 Hildesheim, Tel.: 05121 / 15605, Fax: 05121 / 31609.