PRO ASYL Presseerklärung
26. Februar 2003
PRO ASYL: Die aktuelle Folterdebatte
ist ein politischer Tabubruch
PRO ASYL wirft Politikern wie Jörg Schönbohm und Norbert Geis vor, die Debatte um die umstrittenen Vernehmungsmethoden der Frankfurter Polizei im Fall Jakob von Metzler für einen politischen Tabubruch zu benutzen. Wo ein unzweideutiges Bekenntnis zur Absolutheit des Folterverbotes und dem universellen Kern der Menschenrechte gefragt sei, werde von politischen Provokateuren eine Notstandsdebatte betrieben mit dem Ziel, Folter in Notstandssituationen auch im Rechtsstaat denkbar zu machen. Völlig losgelöst vom Fall Metzler würden zur Zeit Szenarien angeblich übergesetzlicher Notstandssituationen konstruiert, in denen das absolute völkerrechtliche Folterverbot hinter angeblich höherrangigen Rechtsgütern zurückzustehen habe.
Wer das Folterverbot relativiert, leitet eine Erosion des Völkerrechts ein. Wer der Folter hierzulande eine Gasse bahnt, wird sich fragen lassen müssen, mit welchem Recht er gegen Folter in türkischen Polizeistationen, in irakischen Gefängnissen, in russischen „Filtrationslagern“ in Tschetschenien eintritt. Viele Menschen, die gefoltert wurden oder vor drohender Folter in Deutschland Schutz gesucht haben, können aus eigener Erfahrung berichten, dass Folter in ihren Herkunftsländern oftmals als notwendige Ermittlungsmethode, kriminaltechnische Besonderheit oder unter Hinweis auf eine Notstandssituation gerechtfertigt oder stillschweigend hingenommen wird.
Viele Szenarien, in denen Folter z. Zt. als möglicherweise gerechtfertigt dargestellt wird, beziehen sich auf Situationen terroristischer Bedrohung. Der Kern des aktuellen politischen Tabubruchs ist: Es wird versucht, eine Entgrenzung staatlicher Gewalt im Rahmen des Kampfes gegen den Terror salonfähig zu machen. Grund- und Menschenrechte werden als Schönwettergarantien diskreditiert.
Zum Tabubruch mit dem Ziel der Relativierung der Menschenrechte hat der außenpolitische Berater von Tony Blair, Robert Cooper, bereits im letzten Jahr die politische Theorie beigesteuert. Es sei eine Herausforderung für die postmoderne Welt, sich mit der Idee einer Doppelmoral vertraut zu machen. Im Observer vom 4. April 2002 sagte er: „Unter uns halten wir uns an die Gesetze. Wenn wir aber im Dschungel operieren, dann wenden wir die Gesetze des Dschungels an.“ Kein Wunder, dass im geistigen Umfeld des Irakkrieg-Befürworters Blair die Idee entstanden ist, Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das absolute Folterverbot, zu suspendieren.
Der Polizeiskandal im Fall Jakob von Metzler kommt einigen zur Zeit offenbar gerade recht, um Notstandsdenken und Doppelmoral auch in deutschen Köpfen zu verankern. Das geistige Klima für eine weitere Demontage von Grund- und Verfahrensrechten im Rahmen kommender Anti-Terror-Pakete III ff wird auf diese Weise bereitet.