„Pro Asyl“ beklagt „nur noch kosmetischen Menschenrechtsschutz“
Leisetreterei gegenüber Staaten mit schweren Menschenrechtsverletzungen und einen innenpolitisch nur noch „kosmetischen Menschenrechtsschutz“ für Flüchtlinge beklagt die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ in einer Stellungnahme zum Tag der Menschenrechte.
„Pro Asyl“- Sprecher Heiko Kauffmann warnte vor einer „Minimalisierung der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes“ in der BRD. Viele Lageberichte des Auswärtigen Amtes legten die Vermutung „einer absichtsvollen Verharmlosung der Menschenrechtssituation in vielen Herkunftsländern“ nahe, die zur Nichtanerkennung vieler bedrohter Flüchtlinge führe. „Pro Asyl“ fordert Außenminister Kinkel auf, die deutschen Vertretungen in aller Welt anzuweisen, die Lageberichte auf der Grundlage der anerkannten Menschenrechtsnormen und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik und nicht nach der politischen Opportunität der Regierungskoalition abzufassen.
Es sei politische Heuchelei, den Krieg in Ex-Jugoslawien zwar als „völkerrechtswidrig“ anzuprangern, aber denjenigen Zuflucht und Hilfe zu versagen, die ihm entfliehen. Auch der UNHCR hat wiederholt gefordert, Abschiebungsschutz auch für Flüchtlinge zu gewähren, die zum Zeitpunkt ihrer Flucht gezwungen waren oder bei ihrer Rückkehr gezwungen waren, an völkerrechtswidrigen Handlungen teilzunehmen und bei denen insofern eine potentielle Strafe für Desertion oder für Nichtbefolgung der Einberufung als Verfolgung angesehen werden muß.
Kauffmann forderte zugleich Bund und Länder auf, endlich ihre humanitäre Blockadepolitik gegenüber Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus dem ehemaligen Jugoslawien, gegenüber Kosovo-Albanern, Kurden aus der Türkei, Flüchtlingen aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten, (z.B. Armenien, Angola und andere) aufzugeben und für diese Gruppen bundesweite Abschiebestopps zu erlassen.
Weitere Gefährdungen und Verletzungen der Menschenrechte gegenüber Flüchtlingen in der Bundesrepublik sieht „Pro Asyl“ in der organisierten Unmenschlichkeit deutscher Abschiebehaftanstalten, indem die Flüchtlinge einem entmündigenden Asylbewerberleistungsgesetz und einer bis zur Unkenntlichkeit eines rechtstaatlichen Verfahrens entstellten Anhörungs- und Aberkennnungspraxis gegenüber zufluchtsuchenden Menschen gegenüber stünden.