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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1994 :::
5. Oktober 1994

„Pro Asyl“ begrüßt den Hessischen Vorstoß
für eine Asylaltfallregelung


„Der neue Hessische Innenminister Bökel hat in seiner kurzen Amtszeit viel Mut bewiesen, heiße Eisen anzupacken“, so bewertet Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“, den hessischen Vorstoß der Asylaltfallregelung im Bundesrat. Erfreulich sei insbesondere, daß Innenminister Gerhard Bökel bei seinem Regelungsvorschlag nicht nur an eine schematische Altfallregelung für Personen mit extrem langem Aufenthalt gedacht habe, sondern sich dafür einsetze, daß Asylbewerber aus Ländern mit hohen Anerkennungsquoten sowie türkische Kurden und Tamilen aus Sri Lanka unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten könnten. Hierdurch könnte für einen Teil dieser Personengruppen die Gefahr der Abschiebung in Folter und Bürgerkrieg vermieden werden.

Gleichzeitig mahnt „Pro Asyl“ den Erlaß bundesweiter Abschiebestopps nach § 54 Ausländergesetz an. Die nächste Innenministerkonferenz im November dürfe sich nicht erneut auf mangelnde Einstimmigkeit zurückziehen. Es müßten dort Abschiebestopps für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten zustande kommen. Darunter fallen insbesondere Kurden aus der Türkei, Albaner aus dem Kosovo, Angolaner, Sudanesen, Togolesen sowie Flüchtlinge aus Afghanistan, Liberia und Zaire.

„Eine Altfallregelung darf nicht mit Abschiebestoppregelungen verrechnet werden“, erklärt „Pro Asyl“-Sprecher Kauffmann. Während eine Altfallregelung zu großen Teilen den Interessen der Bundesrepublik entgegenkomme, nämlich die Verwaltungsgerichte zu entlasten, gehe es bei dem Erlaß von Abschieberegelungen unmittelbar um die Verwirklichung von Menschenrechten.


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