Notstandsgesetz gegen Flüchtlinge
NOTSTAND AUF DEM BALKAN
NICHT IN DER BUNDESREPUBLIK
„Nicht in der Bundesrepublik, sondern auf dem Balkan herrscht der Notstand“, erklärte Herbert Leuninger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ zu der Ankündigung von Bundeskanzler Helmut Kohl, Notstandsgesetze gegen Flüchtlinge zu erlassen. „Pro Asyl“ fordert gesetzliche Maßnahmen, um zu Beginn des Winters verstärkt Flüchtlinge aus dem Balkan in Europa und in der Bundesrepublik aufzunehmen.
„Die Wirklichkeit wird auf den Kopf gestellt, wenn Bundeskanzler Kohl angesichts Hunderttausender Flüchtlinge in Bosnien, die vor dem Kältetod stehen, angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen gegenüber Roma in Rumänien und eines in der Südosttürkei gegen Kurden tobenden Krieges mit einer Notstandsgesetzgebung die Bundesrepublik vor Flüchtlingen abschotten will“, sagte Leuninger.
Wenn es je einen diesbezüglichen Notstand in Deutschland gegeben habe, dann nach dem 2. Weltkrieg, als 14 Millionen Menschen aus Ostdeutschland in das weithin zerstörte Restdeutschland vertrieben wurden. Damals wurden diese Flüchtlinge auf dem Land untergebracht, da die Großstädte nur noch Ruinenfelder waren. Durch die Vertriebenen und die Bombenflüchtlinge vergrößerten sich manche Gemeinden nach dem Krieg um 30-50 % ihrer ursprünglichen Einwohnerschaft.
Dagegen beläuft sich die Zahl aller Flüchtlinge, die seit 20 Jahren in die Bundesrepublik gekommen und auch dort geblieben sind, auf derzeit etwa 1,4 Millionen. Erst wenn, wie derzeit in Kroatien, die Zahl der Flüchtlinge auf 20 % der Bevölkerung anstiege, d.h. auf das Zehnfache der bisherigen Zahl, müßten sicher in der Bundesrepublik außerordentliche Maßnahmen wie etwa eine Wohnraumbewirtschaftung ergriffen werden.