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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
7.12.1992

Asylkompromiß
NIEDERLAGE DES RECHTSSTAATES


„Der von der Großen Koalition geplante Artikel 16a Grundgesetz ist ein Sieg der Straße und eine Niederlage des Rechtsstaates“. Dies erklärte Herbert Leuninger für die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ in einer ersten Stellungnahme zum Bonner Asylkompromiß.

Mit der neuen Regelung haben praktisch nur noch die Flüchtlinge eine Chance auf ein Asylverfahren in der Bundesrepublik, die entweder mit einem Fallschirm in der Lüneburger Heide oder mit einem Hängegleiter im Allgäu landen. Selbst ihnen kann aber noch ein kurzer Prozeß gemacht werden, wenn sie u.a. aus einem sogenannten verfolgungsfreien Land kommen, nicht über die erforderlichen Identitätspapiere verfügen oder straffällig geworden sind.

Artikel 16a setzt das Grundrecht auf Asyl der Genfer Flüchtlingskonvention gleich. Dies ist ein – bei aller Bedeutung dieser Konvention – großer Rückschritt. Denn Genf gewährt im Unterschied zu Artikel 16 kein individuelles und damit einklagbares Recht. Außerdem gibt es in der EG kein einheitliches, rechtsstaatlichen Erfordernissen entsprechendes Verfahren. Auch fehlt eine gemeinsame Definition, wer überhaupt als Flüchtling anzusehen ist. Die jüngste Asyl-Tagung der EG-Innenminister in London habe überdies gezeigt, daß selbst die derzeitigen Genfer Mindeststandards durch Listen verfolgungsfreier Staaten und sicherer Durchreiseländer unterschritten werden sollen.

„Mit Flüchtlingen wird künftig an den Grenzen Deutschlands und der Gemeinschaft Ping-Pong gespielt, weil kein EG-Staat mehr bereit ist, Menschen, die flüchten, außer in einem selbst zu bestimmenden Umfang, aufzunehmen“, befürchtet Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“.

Die auch von „Pro Asyl“ geforderte Einführung eines eigenen Status für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge ist zwar in dem Parteien-Kompromiß vorgesehen. Solange es aber keinen europäischen Verteilungsschlüssel für solche Flüchtlinge, geschweige denn ein Zugangsrecht für sie gibt, bleiben für sie nur unzureichende Aufnahmekontingente.


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