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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1995 :::
23. November 1995

Neuer Flüchtlingsbegriff in der EU:
Flüchtlinge wegdefiniert!


„Die von den EU-Innenministern beschlossene Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff versucht Flüchtlinge möglichst wegzudefinieren“. Das erklärte Herbert Leuninger, Europareferent von „Pro Asyl“ und Vorstandsmitglied des EUROPÄISCHEN FLÜCHTLINGSRATES (ECRE (1)).

Trotz des Zusammenbruchs staatlicher Ordnung in vielen Verfolgerländern geht die Richtlinie nach wie vor davon aus, daß politische Verfolgung generell eine Sache des Staates ist. Werden Menschen von bewaffneten Milizen, rebellierenden Verbänden oder feindlichen Volksgruppen verfolgt, wird ihnen im Aufnahmeland ein schwieriger Nachweis abverlangt. Sie müssen die Behörden davon überzeugen, daß die eigene Regierung ihre Verfolger ermutigt oder zumindest geduldet hat. „Nach den Massakern in Somalia, Ruanda und Bosnien stellen wir bei den Ministern einen bedenklichen Realitätsverlust fest“, erklärte Leuninger. Dabei unterscheide die Genfer Flüchtlingskonvention nicht nach den Verursachern einer Verfolgung.

Nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist es auch, wenn Flüchtlinge aus Bürgerkriegen und bewaffneten Konflikten generell vom Asylschutz ausgeschlossen werden. Dabei dürften gerade unter ihnen viele Menschen sein, für die die Genfer Flüchtlingskonvention ursprünglich gedacht war.

Vehement wehrt sich ECRE schließlich gegen die durch die Richtlinie geschaffene Möglichkeit, Flüchtlinge in den Teil eines Herkunftslandes, der als „sicher“ angesehen wird, zurückzuschieben. „Dies ist ein Bruch mit dem Abschiebungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention“. Danach dürfen Flüchtlinge auf keinen Fall in ein Land zurückgeschickt werden, in denen ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind.

Herbert Leuninger
Vorstandsmitglied des Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE)


(1) Der Europäische Flüchtlingsrat ist ein Zusammenschluß von 50 Flüchtlingsorganisationen in Europa und hat seinen Sitz in London.


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