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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1990 :::
14.08.1990

Naturalversorgung von Asylbewerbern
Rückfall in zentralistische Planwirtschaft


Alle Pläne, Asylbewerbern künftig die Sozialhilfe nur noch in Sachleistungen und Naturalien statt in Geld zu gewähren, betrachtet die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“ als entwürdigend und als einen Rückfall in zentralistische Planwirtschaft.

Es verstoße gegen § 1 (2) des Bundessozialhilfegesetzes, das der Sozialhilfe die Aufgabe stellt, jedem Menschen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Auch dürfte die geplante Straf- und Abschreckungsmaßnahme kaum mit Artikel 2 des Grundgesetzes vereinbar sein, wonach jeder Mensch ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. „Dazu“, so „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger, „gehört nicht zuletzt die Möglichkeit, in einer freien Marktwirtschaft entscheiden zu können, was ich mir und meiner Familie auf den Tisch stelle.“ Die Wahrung der Menschenwürde verlange im übrigen auch den Respekt vor dem kulturellen Hintergrund der Flüchtlinge, wie er sich in der Art und Weise zu kochen, niederschlage. „Wer verfassungstreu sein wolle, sollte nicht nur Artikel 16, sondern auch alle anderen Grundrechtsartikel des Grundgesetzes verteidigen“, sagte Leuninger.


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