Entschließung zum Asylrecht
MINENGÜRTEL UM EIN GRUNDRECHT
„Die Koalition hat sich im Prinzip auf die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl geeinigt!“ erklärte „Pro Asyl“. Dies und nicht das Dutzend Rechtsverschlechterungen für Flüchtlinge sei Kern der Entschließung, die am Donnerstag dem Bundestag vorliegt. Hierbei bezieht sich „Pro Asyl“ auf die Aussage des Kompromißpapiers, daß im Hinblick auf eine europäische Angleichung Artikel 16 geändert werden solle.
Innereuropäisch gelte die Genfer Flüchtlingskonvention, die Flüchtlinge zwar vor einer Abschiebung in ihr Verfolgerland schütze, aber ein individuelles Recht auf Asyl nicht kenne. Was im Falle einer europäischen Einigung von diesem Recht noch übrig bleiben werde, zeige sich an den vielen Einschränkungen, die die Entschließung der Koalition zur Abwehr von Asylanträgen in ihrem ersten Teil enthalte. „Sie sind wie ein Minengürtel um das Grundrecht auf Asyl!“, sagte „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger.
„Pro Asyl“ hält eine europäische Harmonisierung zwar auch für erforderlich, Maßstab müßte aber das Menschenrecht auf Asyl sein, wie es durch das Grundgesetz erstmals in einer nationalen Verfassung kodifiziert worden sei.