Antirassismustag der Vereinten Nationen
am 21. März 1988
Maßnahme gegen Flüchtlinge aus der „3. Welt“ gescheitert
Bundesgericht stoppt Zimmermann
Pläne von Bundesinnenminister Zimmermann, das Asylrecht durch eine restriktive Auslegung des Begriffs ‚Sicherheit vor Verfolgung‘ auf „kaltem Weg“ abzuschaffen, sind nach Auffassung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin gestoppt worden.
Zimmermann hatte mit Bezug auf das am 5. Januar 1987 geänderte Asylverfahrensgesetz versucht, Flüchtlingen an den Grenzen der Bundesrepublik den Zutritt zu verwehren, wenn sie über ein drittes Land einreisten. Seine Begründung: sie seien dort vor Verfolgung offensichtlich sicher gewesen. Drastischer Fall war der afghanische Flüchtling K.M., der sich nur eine Woche in Pakistan aufgehalten hatte, und trotz nachweislicher politischer Verfolgung in Afghanistan zurückgewiesen werden sollte. „Pro Asyl“ hatte diese Praxis als rechtswidrig bezeichnet und sieht sich jetzt vom Bundesverwaltungsgericht indirekt bestätigt.
Da das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf und einige Gerichte der Auffassung des Bundesinnenministers folgten, war die Zahl der Anerkennungen von Flüchtlingen als asylberechtigt erheblich zurückgegangen. Auch dem dürfte nun durch Berlin ein Riegel vorgeschoben worden sein.
Der entscheidende Satz im bisher nicht veröffentlichten Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 15.12.1987 (Az. 9 C 285/86) lautet: „§ 2 AsylVfG n.F. findet nicht schon dann Anwendung, wenn der politisch Verfolgte ein objektiv sicheres Drittland lediglich als Fluchtweg zum Erreichen der Bundesrepublik benutzt.“
„Verdeckte Form von Rassismus“
„Diese Entscheidung entlarvt die ständig wiederholte Behauptung Zimmermanns, dass 90 % aller Flüchtlinge ‚Wirtschaftsflüchtlinge‘ seien, als haltlos“, so Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“. Leuninger befürchtet allerdings: „Jetzt wird Bonn alles tun, um die Mauer gegen Flüchtlinge aus der ‚3. Welt‘ schon in deren Heimat zu errichten.“
Das Stichwort heißt: „Regionalisierung“, d.h., die Flüchtlinge sollen nur in den Nachbarländern Zuflucht finden. „Das ist eine verdeckte Form von Rassismus“, so Leuninger. „Pro Asyl“ befürchtet vor allem die rigorose Bestrafung von Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne ausreichende Papiere befördern. „Wie aber sollen Flüchtlinge in die Bundesrepublik gelangen, wenn keine Botschaft der Bundesrepublik in den Ländern der ‚3. Welt‘ politisch Verfolgten ein Visum ausstellt?“, das fragt „Pro Asyl“ den Bundesinnenminister zum Antirassismustag.