PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
30. März 1999
Krieg und Vertreibung im Kosovo
Innenminister sehen keinen Handlungsbedarf zur Aufnahme von Flüchtlingen
PRO ASYL: „Dies erfüllt den Tatbestand unterlassener Hilfeleistung“
- Krieg und Vertreibung im Kosovo
Innenminister sehen keinen Handlungsbedarf zur Aufnahme von Flüchtlingen
PRO ASYL: „Dies erfüllt den Tatbestand unterlassener Hilfeleistung“ - War and expulsion in Kosovo
Ministers of the Interior don’t see any need for action to receive refugees
PRO ASYL: „This fulfils the facts of the case of failure to give help“
Als beschämend und einer am Grundsatz der Humanität gemessenen Politik unwürdig bezeichnete Heiko Kauffmann, Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, die Ergebnisse der gestrigen Telefon-Schaltkonferenz der Innenminister bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo.
„Solange die Mechanismen der Flüchtlingsabwehr greifen, so die perfide Logik der Innenminister, ist ein Konzept zu ihrer Aufnahme nicht nötig. Dies erfüllt den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung“, urteilte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL.
Wer die Aufnahmekapazität der Kosovo-Anrainerstaaten Albanien und Makedonien dauerhaft erhalten und die völlige Destabilisierung der Region vermeiden wolle, müsse die sofortige Flüchtlingsaufnahme einleiten, so Kauffmann.
Kauffmann verwies in diesem Zusammenhang auf die gestern von Italien begonnene Luft- und Seebrücke für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet, die in Albanien Zuflucht gefunden haben.
Kauffmann kritisierte darüber hinaus scharf, daß es die Innenminister unterlassen haben, den bereits in Deutschland befindlichen Flüchtlingen aus dem Kosovo endlich den Status von Bürgerkriegsflüchtlingen zuzuerkennen und einen formalen Abschiebestopp nach
§ 54 Ausländergesetz zu erlassen.
„Nach wie vor sind Flüchtlinge aus dem Kosovo in der Bundesrepublik nur geduldete Ausreisepflichtige, die sozialrechtlichen Restriktionen und der Ungewißheit des morgigen Tages unterworfen sind“, erklärte Kauffmann.
Diese „Unrechtsstellung“ habe der Londoner Supreme Court in seiner Entscheidung vom 25. März 1999 zum Anlaß genommen, die Bundesrepublik Deutschland trotz gegenteiliger vertraglicher Regelungen nicht mehr als sicheren Drittstaat für Flüchtlinge aus dem Kosovo anzuerkennen.
„Wer vorgibt mit Waffengewalt Humanität erzwingen zu wollen, der muß wenigstens bei der Flüchtlingsaufnahme und im Umgang mit ihnen humanitär handeln“, so Kauffmann abschließend.