PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
10. Mai 1999
Kosovo-Flüchtlinge: BMI-Anweisung
„Trickserei zu Lasten der Flüchtlinge“
Solange die NATO bombt, gibt es keine Asylentscheidungen beim Bundesamt
PRO ASYL: Entscheidungsstopp sofort aufheben
- Kosovo-Flüchtlinge: BMI-Anweisung „Trickserei zu Lasten der Flüchtlinge“
Solange die NATO bombt, gibt es keine Asylentscheidungen beim Bundesamt
PRO ASYL: Entscheidungsstopp sofort aufheben - Kosovo-refugees: Order of the Interior Ministry „Tricks at the expense of refugees“
As long as NATO bombing is going on, there are no decisions in asylum matters by the Federal Office for the Recognition of Foreign Refugees
PRO ASYL: immediate cancellation of decision stop
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet auf Weisung des Bundesinnenministers bis auf weiteres nicht über Asylanträge von Flüchtlingen aus dem Kosovo und anderen Teilen Jugoslawiens. Auch in bereits entschiedenen Fällen werden Bescheide nicht mehr zugestellt. In einem Schreiben der zuständigen Bundesamtsabteilung an alle Referatsleiter der Außenstellen vom 24. März 1999 heißt es wörtlich: „Im Hinblick auf die Luftangriffe der NATO bitten wir bis auf weiteres alle Jugoslawien-Fälle (also Kosovo und auch restliches Jugoslawien) nicht zu entscheiden. Auch Zustellungen von Bescheiden sind sofort einzustellen. Dies gilt auch für Folgeanträge.“
In einer weiteren Weisung vom 28. April 1999 heißt es: „Soweit sich Verfahrensbevollmächtigte (mit Hinweis auf Untätigkeitsklagen) gegen diesen Entscheidungsstopp wenden, kann dem entgegen gehalten werden, daß das Bundesamt im gegenwärtigen Zeitpunkt im Hinblick auf die im einzelnen nicht überschaubare Situation im HKL (Herkunftsland, PRO ASYL) Jugoslawien, insbesondere im Kosovo, keine ausreichend gesicherte Grundlage sieht, um über Asylanträge entscheiden zu können.“
PRO ASYL kritisiert die dahinter stehende Entscheidung des Bundesinnenministers und ihre Umsetzung als „Trickserei zu Lasten der Flüchtlinge“. Die Behauptung, es fehle an gesicherten Grundlagen, um über Asylanträge entscheiden zu können, werde durch die aktuelle Entscheidungspraxis zahlreicher Verwaltungsgerichte widerlegt. Diese seien in den letzten Wochen dazu übergegangen, Kosovo-Albaner, deren Verfahren bereits bei den Gerichten anhängig gewesen seien, als Gruppenverfolgte anzuerkennen, weil die Sachlage glasklar sei und den Medien entnommen werden könne. Flüchtlinge aus dem Kosovo seien nicht Opfer allgemeiner Kriegsereignisse, sondern hätten als aus ethnischen Gründen Verfolgte und Vertriebene Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Es sei offensischtlich, daß die Bundesrepublik Jugoslawien systematisch eine vollständige Vertreibung aller ethnischen Albaner aus dem Kosovo plane und betreibe.
PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann: „Kein Asylrecht, solange noch gebombt wird: Das ist Otto Schilys Botschaft – ein Menetekel für die Restbestände des Asylrechts. Es könnte in Mode kommen, daß das Bundesamt erst beim NATO-Hauptquartier nachfragt, ob man evtl. gedenkt, mit einer humanitären Intervention Flüchtlingen den Weg zurück nach Afghanistan, in den Irak oder in die Türkei freizubomben, bevor man über Asylanträge entscheidet. Die humanitäre Intervention bei gleichzeitiger Verweigerung des Rechtsschutzes für Flüchtlinge hierzulande zeigt die Doppelmoral des aktuellen Vorgehens.“
Schilys Einsatz für die Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus den Erstaufnahmestaaten Albanien und Mazedonien sei zu Recht positiv aufgenommen worden. Es könne aber nicht hingenommen werden, die geordnete Aufnahme einiger tausend Flüchtlinge mit dem Ausschluß anderer potentiell Schutzbedürftiger vom Asyl zu erkaufen.
PRO ASYL fordert deshalb die sofortige Aufhebung des Entscheidungsstopps.