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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1988 :::
9.12.1988

Konkreten Beitrag gegen Menschenrechtsverletzungen
durch Schutzgewährung für Verfolgte leisten.


„Wie man es mit den Menschenrechten hält zeigt sich daran, wie man mit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen umgeht, die bei uns Zuflucht suchen“, so Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“.

Anläßlich des 40. Jahrestages der Verkündigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 fordert „Pro Asyl“ die deutschen Behörden auf, durch Aufnahme von Personen, die in ihrem Heimatland von Menschenrechtsverletzungen wie z.B. Folter bedroht sind, einen konkreten Beitrag gegen Menschenrechtsverletzungen zu leisten.

„Pro Asyl“ befürchtet, daß deutsche Behörden stattdessen dazu übergehen, Abschiebungen in Länder vorzunehmen, selbst wenn dort Menschenrechtsverletzungen oder sonstige Gefahren für Leib und Leben drohen.

So stehen in Rheinland-Pfalz Abschiebungen von abgelehnten iranischen Asylbewerbern kurz davor. Damit würde Rheinland-Pfalz die in der Bundesrepublik bisher geübte Praxis aufgeben, wegen der von Willkürherrschaft gezeichneten Menschenrechtssituation im Iran auch keine abgelehnten Asylbewerber dorthin abzuschieben.

Angesichts der nach dem Waffenstillstand mit dem Kriegsgegner Irak eingeleiteten Hinrichtungswelle ist nach Ansicht von „Pro Asyl“ eine Abschiebung in den Iran unverantwortlich. Eine Abschiebung in den Iran, in dem uneingeschränkt die „Jagd auf mögliche Oppositionelle“ weitergeht, liefert Verfolgte ihren Häschern aus, so Herbert Leuninger.

„Pro Asyl“ appelliert daher an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, Abschiebungen in den Iran zu unterlassen und somit ihren konkreten Beitrag gegen Menschenrechtsverletzungen zu leisten.

Gleiches gilt für Abschiebungen in den Libanon, wie sie Baden-Württemberg zur Zeit vorbereitet. Eine Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete ist ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben.


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