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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
25.3.1992

Großlager für Flüchtlinge
KASERNIERUNG TOTAL
Betreiben durch Wohlfahrtsverbände?


„Als mit den Zielen sozialer Organisationen kaum vereinbar ist die Übernahme von Trägerschaften der neuen Großlager für Flüchtlinge“. Dies erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ zu den in allen Bundesländern eiligst eingerichteten Sammelunterkünften. Anlaß für diese Stellungnahme ist die Anfang März an die Wohlfahrtsverbände gerichtete Ausschreibung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahme der Betreuung und Versorgung der Asylbewerber in einer der 14 vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen des Landes.

„Die Sammellager sind Einrichtungen mit Internierungscharakter. Nach dem geplanten Asylverfahrensgesetz erhält die Lagerverwaltung Polizeibefugnisse. Ein Flüchtling darf das Lager nur aus zwingenden Gründen verlassen. Bei Verstößen hiergegen kann er im Wiederholungsfall mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden. Ein Flüchtling wird zur Fahndung ausgeschrieben, wenn er sich nicht rechtzeitig im Lager einfindet oder länger als eine Woche abwesend ist. Familien droht eine getrennte Unterbringung. In den Lagern werden alle Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt. Auch sind zur Beschleunigung des Verfahrens Lagerrichter vorgesehen.“

Da es sich in der Mehrheit der Fälle auch um freiwerdende Militärunterkünfte handele, könne das asylpolitisch verfehlte Großexperiment nur als Kasernierung mit bedenklichem historischen Hintergrund bezeichnet werden. Dies stelle eine Belastung für die Flüchtlinge dar und dürfte ablehnende und fremdenfeindliche Reaktionen aus der Bevölkerung hervorrufen, so „Pro Asyl“-Sprecher Leuninger.


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