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PRO ASYL Presseerklärung

26. März 2003

Irakische Flüchtlinge in Deutschland:

PRO ASYL fordert Stopp auch für Abschiebungen in die Nachbarstaaten des Irak

Als unzureichend und verschleiernd bezeichnet PRO ASYL die jetzt im Detail bekannt gewordene Anregung des Bundesinnenministeriums an die Landesinnenminister, irakische Flüchtlinge nicht in den Irak abzuschieben. Denn gleichzeitig werden Abschiebungen und Zurückweisungen in Nachbarstaaten des Irak nicht ausgeschlossen. „Für eine Ausdehnung der Aussetzung von Abschiebungen auf die Nachbarstaaten des Irak wird hier gegenwärtig keine Notwendigkeit gesehen“, heißt es hierzu lapidar in dem entsprechenden Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 21. März 2003.

Nachbarstaaten des Irak wie die Türkei und Jordanien haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie nicht zimperlich mit irakischen Flüchtlingen umgehen. Es droht die Gefahr von Kettenabschiebungen. Auch ist es angesichts der drohenden humanitären Katastrophe in der Region infolge des Krieges nicht akzeptabel, die wenigen Flüchtlinge, die deutsches Territorium erreichen, abzuschieben.

PRO ASYL fordert deshalb vom Bundesinnenminister eine Klarstellung: Kein irakischer Schutzsuchender darf zurückgewiesen oder in einen Nachbarstaat des Irak abgeschoben werden.

Auch UNHCR hat sich zu diesem Thema geäußert: „Nach Auffassung des UNHCR sollten zudem Schutzsuchende ganz generell angesichts der politischen Entwicklungen in der Region um den Irak nicht auf Länder in dieser Region, durch die sie auf dem Weg nach Europa durchgereist sind, als Erstasylländer verwiesen werden. UNHCR hofft insofern auf die Solidarität jener Länder, die nicht unmittelbar an den Irak grenzen und somit nicht im selben Maße von den zu erwartenden Flüchtlingsströmen betroffen sein werden.“


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