PRO ASYL Presseerklärung
7. März 2003
Internationaler Frauentag am 8. März 2003
PRO ASYL: Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer
Verfolgung muss gesetzlich garantiert sein
- Internationaler Frauentag am 8. März 2003
PRO ASYL: Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Verfolgung muss gesetzlich garantiert sein - European Asylum Law
Germany withdraws reservation on non-state persecution
Mr Schily obviously reminded of his duties by his coalition
PRO ASYL: first step in taking the right path – 14 others have to follow
„Der Parteienstreit um das Zuwanderungsgesetz darf nicht auf Kosten der Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgetragen werden“, fordert Marei Pelzer, Referentin von PRO ASYL, anlässlich des Weltfrauentages am 8. März.
Im Entwurf des von PRO ASYL in vieler Hinsicht kritisch beurteilten Zuwanderungsgesetzes wird erstmals eine angemessene gesetzliche Grundlage für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geschaffen. PRO ASYL bedauert, dass der Streit um das Zuwanderungsgesetz die Einführung der sachgerechten Regelung bislang verhindert. Die Union agitiert gegen die Schließung der bestehenden Schutzlücke.
Was von einer solchen Blockadepolitik zu halten ist, hat Rita Süssmuth (CDU, Bundesratspräsidentin a.D.) ihrer Partei anlässlich eines Grünen-Parteitages im Februar ins Stammbuch geschrieben. Frau Süssmuth lehnte im Bereich geschlechtsspezifischer Verfolgung einen weitergehenden Kompromiss ab: „Wir werden später gefragt werden, was wir uns eigentlich dabei gedacht haben“. Der so oft beschworene „Pull-Effekt“, dass nämlich auf einmal Scharen von Frauen um Schutz bitten, werde nicht eintreten. Wichtig sei zu erkennen, dass es nicht um alltägliche Diskriminierung, sondern um Gefahren für Leib und Leben der Frauen gehe.
Frauen werden nicht nur wegen ihrer oppositionellen politischen Betätigung verfolgt. Oftmals drohen ihnen schwerwiegende Misshandlungen aufgrund von Verstößen gegen Verhaltensregeln, denen nur sie als Frauen unterworfen sind. Bestimmte Verfolgungshandlungen – wie Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung, Zwangsverheiratung oder Zwangssterilisation – gehören zu den drakonischen Menschenrechtsverletzungen, die in erster Linie Frauen zur Flucht zwingen.
„Jede Verharmlosung des Schicksals von Frauen, die geschlechtsspezifische Verfolgung erleiden, ist fehl am Platze. Statt den Opfern den notwendigen Schutz vorzuenthalten, muss ihnen endlich Rechtssicherheit gewährt werden“, so Marei Pelzer.