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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

6. März 1999

Internationaler Frauentag am 8. März 1999

PRO ASYL fordert besseren Schutz verfolgter Frauen und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe im Asylverfahren
„Breiten Konsens zum Schutz verfolgter Frauen nutzen!“

Anläßlich des Internationalen Frauentages am 8. März bekräftigt die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Forderung, geschlechtsspezifische Formen der Verfolgung im Asylverfahren endlich zu berücksichtigen und den Schutz verfolgter Frauen zu einem gemeinsamen Schwerpunkt der deutschen Politik zu machen.

Dafür biete die fraktionsübergreifende Initiative vom 9. März 1989, die vom Bundestag 1990 einstimmig verabschiedet wurde, eine gute Grundlage. Allerdings sei bisher kaum eine dieser vor genau 10 Jahren verabschiedeten Forderungen in die Praxis umgesetzt worden, erklärte der Sprecher von PRO ASYL Heiko Kauffmann: „Die neue Koalition muß jetzt ihre Chance ergreifen und auf dieser Grundlage die Beschlüsse des Exekutivkommitees des UNHCR und die Beschlüsse der Frauenministerinnenkonferenz vom Juni 1997 umsetzen. „Eine Klarstellung im Ausländergesetz muß dem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens für einen besseren Schutz verfolgter Frauen und ihrer Aufnahme in Deutschland Rechnung tragen!“.

Weltweit seien Millionen von Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts systematischer Gewaltanwendung, Verfolgung und Folter ausgesetzt, die in den Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft noch immer eine untergeordnete Rolle spielten.

Zwar gelangten Verfolgungsmaßnahmen – etwa bei Kriegen und Massenvergewaltigungen wie in Bosnien-Herzegowina – immer mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit – aber diese Aufmerksamkeit und die öffentliche Empörung über das den Flüchtlingsfrauen zugefügte Leid stünden noch immer in krassem Widerspruch zu der weitgehenden Nichtberücksichtigung frauenspezifischer Fluchtgründe bei den Entscheidungen des Bundesamtes und der zuständigen Gerichte.

„Frauenspezifische Verfolgung zielt darauf ab, die Opfer in ihrer persönlichen Integrität und der mit ihrem Geschlecht verbundenen gesellschaftlichen Rolle zu treffen; so wird zum Beispiel Vergewaltigung systematisch in Kriegen als Waffe eingesetzt. Die Tat zielt nicht nur auf die Zerstörung des Individuums, sondern auch auf die Familie, die ethnische oder religiöse Gruppe“, sagte der PRO ASYL-Sprecher.

Die restriktive Handhabung des deutschen Asylrechts dürfe nicht länger dazu führen, daß Rechtsgutverletzungen bagatellisiert und Verfolgungsmaßnahmen als nicht politisch bewertet werden. Besonders betroffen seien Frauen von der deutschen Rechtspraxis, nach der politische Verfolgung per definitionen nur vom Staat ausgehen könne.

„Menschenrechte von Frauen und Mädchen müssen endlich als integraler Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte begriffen und anerkannt werden. Die neue Bundesregierung und das Parlament sind gefordert, Menschenrechtsverletzungen und der spezifischen Verfolgungssituation von Frauen Rechnung zu tragen, diese im Asylrecht entsprechend zu berücksichtigen und verfolgten Frauen wirksamen Schutz zu geben“, so Kauffmann abschließend.

PS: Der Aufruf des Deutschen Frauenrates und PRO ASYL „Verfolgte Frauen schützen!“ mit über 100.000 Unterschriften wird am 19. März dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben.


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