Grundrecht auf Asyl
INTERNATIONALER ASYLSCHUTZ IN GEFAHR
Verantwortung der Bundesrepublik
„Ein Eingriff in das Grundrecht auf Asyl bringt der Bundesrepublik keine Entlastung in der Flüchtlingsfrage“, dies erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“. Es führe nur dazu, daß schutzsuchende Menschen rechtloser gestellt würden. Auch sei zu befürchten, daß der internationale Schutz für Flüchtlinge, wie er in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben sei, zusammenbreche. Länder wie Polen und Tschechien seien bereits dabei, ihrerseits Abkommen mit Anrainerstaaten abzuschließen, um diesen aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge zu überstellen. Eine großräumige Abschottung Europas wäre die Folge. „Die Bundesrepublik würde hierfür die Haupt-Verantwortung tragen!“, so Leuninger.
Dabei dürften die Flüchtlingsprobleme künftig in Osteuropa selbst anwachsen. Wenn es in den ehemaligen Staatshandelsländern zu keiner entscheidenden wirtschaftlichen Verbesserung komme, sei bei den anstehenden Verteilungskämpfen mit ethnischen Konflikten wie im ehemaligen Jugoslawien zu rechnen. „Alle Minderheiten sind dann in ihrer Existenz und in ihren Menschenrechten bedroht. Dies gilt vor allem für Millionen Roma in Südosteuropa“, sagte „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger.
Daher unterstützt „Pro Asyl“ auch die aktuellen Forderungen der verschiedenen Roma-Verbände, das Volk der Roma als ethnische und kulturelle Minderheit anzuerkennen, Roma-Flüchtlingen entsprechend der Genfer Konvention Flüchtlingspässe auszustellen und die Deportationen von Roma nach Rumänien, dem ehemaligen Jugoslawien und anderen osteuropäischen Ländern einzustellen.