PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
19. März 2005
Internationaler Antirassismustag
PRO ASYL fordert: Antidiskriminierungsgesetz nicht zu parteitaktischen Inszenierungen missbrauchen
Anlässlich des Antirassismustages der Vereinten Nationen am 21. März 2005 fordert PRO ASYL die Politik auf, die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes nicht weiter zu torpedieren. Das geplante Antidiskriminierungsgesetz dürfe nicht zwischen den parteipolitischen Interessen zerrieben werden. Das hinter dem Gesetzesentwurf stehende Anliegen, vor Diskriminierung besser zu schützen, tauge nicht zu parteitaktischen Inszenierungen.
Diskriminierungen von hier lebenden Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge sind traurige Realität. Noch immer werden Menschen zum Beispiel allein wegen ihrer Hautfarbe von Arbeitgebern abgewiesen. Bei der Wohnungssuche werden Migrantinnen und Migranten oftmals allein schon wegen ihres nichtdeutsch klingenden Namens aussortiert. Derartige Diskriminierungserfahrungen sind für die Betroffenen demütigend und schließen sie von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aus. Ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz ist deswegen ein wichtiges Instrument zur Überwindung von Rassismus.
Bei den von Union, der FDP und Teilen der SPD vorgebrachten Einwänden, das Antidiskriminierungsgesetz beseitige die Vertragsfreiheit, befördere Bürokratie und vernichte Arbeitsplätze, handelt es sich um unsachliche Polemik.
Wer die Vertragsfreiheit ins Felde führt, ignoriert, dass Opfer von Rassismus gerade nicht frei am Zivilrechtsverkehr teilnehmen können. Den Betroffenen werden die bürgerlichen Freiheiten vorenthalten, wenn ihnen aus rassistischen Motiven der Vertragsabschluss verweigert wird. Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein erster Schritt zu einer liberaleren Gesellschaft, in der Individuen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder anderen unveräußerlichen Merkmalen gleich behandelt werden.
Auch bei dem Bürokratievorwurf handelt es sich um bloße Polemik. Der Vorwurf richtet sich insbesondere gegen die dem Arbeitgeber im Gesetzentwurf auferlegten Pflichten zur Vermeidung von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Bestimmungen konkretisieren jedoch lediglich die aus menschenrechtlicher Sicht selbstverständliche Pflicht des Arbeitgebers, am Arbeitsplatz für Diskriminierungsfreiheit zu sorgen.
Mit dem Versuch, das Antidiskriminierungsgesetz für zunehmende Arbeitslosigkeit verantwortlich zu machen, sollen ganz offensichtlich soziale Ängste in der Bevölkerung gegen das Gesetz mobilisiert werden. PRO ASYL mahnt eine sachliche Auseinandersetzung an und ruft die Kritiker des Gesetzes dazu auf, nicht länger auf dem Rücken der von Diskriminierungen Betroffenen parteipolitische Kalküle zu verfolgen.
PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz nicht nur als Pflichtübung zur Umsetzung von EU-Richtlinien zu begreifen, sondern mit Überzeugung für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik zu sorgen. Ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung von Diskriminierung kann sich nicht nur auf den Privat- und Beschäftigungsbereich beschränken, sondern muss auch gegen staatliche Diskriminierung vorgehen. Daher müssen Gesetze abgeschafft werden, die Minderheiten diskriminieren und ausgrenzen. Hierzu gehören mit Blick auf Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten:
- die Pflicht für Asylsuchende und Geduldete, einen bestimmten Wohnbezirk nicht zu verlassen (s.g. Residenzpflicht),
- sozialrechtliche Benachteiligungen für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete durch das Asylbewerberleistungsgesetz, die zu einem Leben unterhalb des Existenzminimums führen,
- das (faktische) Arbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete,
- die Kopftuchverbotsgesetze für muslimische Lehrerinnen in der Schule.
PRO ASYL ruft anlässlich des internationalen Antirassismustages alle gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen dazu auf, sich für den Abbau von Diskriminierungen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und für ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz einzusetzen.
gez. Marei Pelzer
Referentin