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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

28. Juni 1999

Innenminister Schily hebt Abschiebungsstopp auf:

PRO ASYL und IPPNW fordern unabhängigen Untersuchungsausschuß
„Zwangsmaßnahmen und gesamte Abschiebungspraxis gehören auf den Prüfstand“

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL und die internationale Ärzteorganisation IPPNW haben heftige Kritik an der Entscheidung von Innenminister Otto Schily geübt, den nach dem Tod des Sudanesen Aamir Ageeb verhängten Abschiebungsstopp aufzuheben. Es sei problematisch und leichtfertig, vor Abschluß der Ermittlungen über die genauen Umstände und die genaue Todesursache von Aamir Ageeb gewaltsam durchgeführte Abschiebungen wieder aufzunehmen. Noch in der vergangenen Woche habe Innenminister Schily versichert, die Anordnung des Abschiebungsstopps bleibe in Kraft, bis „zu 100 Prozent jedes Risiko“ ausgeschlossen werden könne, daß bei einer Abschiebung infolge Gewaltanwendung ein Betroffener zu Tode kommen könne.

PRO ASYL und IPPNW fordern einen unabhängigen Untersuchungsausschuß, dem u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, Nichtregierungs-, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, Ärzte, Psychologen und Juristen angehören sollten.

„Nicht nur Zwangsmaßnahmen seitens des BGS gegen sich wehrende Ausländer, sondern das gesamte System der Abschiebepraxis gehören auf den Prüfstand dieser Kommission“, erklärte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann.

Abschiebungen bildeten häufig das Ende einer langen Kette von Demütigungen und Erschwernissen, denen Flüchtlinge ausgesetzt seien: „Die Ablehnung von Abschiebungsstopps, Rückübernahmeabkommen auch mit Verfolgerstaaten, die Verweigerung von Abschiebungsschutz für Opfer nicht-staatlicher Verfolgung sind Bedingungen, welche die Kluft zwischen Schutzbegehren und Schutzgewährung zunehmend vergrößern.“, sagte Kauffmann. Vor diesem Hintergrund müsse man den einzelnen Menschen in seiner Angst und Verzweiflung vor der Abschiebung in sein Verfolgerland verstehen. Widerstand dürfe nicht einfach als „Renitenz“ interpretiert werden. Gerade in diesem empfindlichsten Bereich staatlich-hoheitlicher Gewaltausübung gelte das Menschenwürdegebot absolut: „Keine staatliche Maßnahme, auch kein vom BGS angewandtes Mittel, darf sich aus den rechtsstaatlichen Bindungen und Verpflichtungen lösen“, sagte Kauffmann.

Claus Metz vom IPPNW erklärte: „Die vergangenen Jahre haben bei festnehmenden und abschiebenden Behörden ebenso wie bei Ermittlern und Rechtsmedizinern eine Systematik der Ignoranz offenbart“. Er erinnerte daran, daß das Anti-Folter-Komitee des Europarates in dem kurz vor dem Abschiebungstod von Aamir Ageeb veröffentlichten Bericht die Gewalt gegen Asylsuchende bei Abschiebungen angeprangert habe. So seien auch nach dem Tod des bei seiner Abschiebung geknebelten Nigerianers Kola Bankole im Jahre 1994 Knebelungsverbote oft ignoriert worden.

Den Forderungen des Komitees zur Aufklärung mutmaßlicher Mißhandlungen von Flüchtlingen sei die Bundesregierung bisher nur ungenügend nachgekommen. In keinem der zehn dem Anti-Folter-Komitee bekannt gewordenen Mißhandlungsfälle habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

IPPNW und PRO ASYL befürchten, daß es nach der Aufhebung des Stopps wieder zu gewaltsamen Abschiebungen durch den BGS kommen könne.

Sie appellierten an Bundesinnenminister Schily und die bayerischen Behörden, die Abschiebung des psychisch kranken Sudanesen Fathelraman Abdallah zu verhindern, für den sich amnesty international in einer „urgent action“ weltweit einsetze.

Hinweis: Auszüge aus dem CPT-Bericht (Anti-Folter-Komitee des Europarates) können bei der Geschäftsstelle von PRO ASYL unter der im Briefkopf angegebenen Faxnum-mer angefordert werden.

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