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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1993 :::
18.2.1993

Anhörung zum Asylrecht
IM STILLEN KÄMMERLEIN?
Gesellschaftliche Gruppen ausgeschlossen.


Bei der Anhörung des Deutschen Bundestags zur Änderung des Asylrechts sollten alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen eingeladen werden. Dies fordert Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“. „Ein Hearing in stillen Kämmerlein wird der einschneidenden Bedeutung der geplanten Verfassungsänderung nicht gerecht“. Leuninger kritisiert, daß der Innen-, Verfassungs- und Rechtsausschuß des Bundestages nur ein kleine, nach dem Parteienpropors ausgesuchte Gruppe von Verfassungsjuristen anhören will.

Wenn weder Gewerkschaften und Kirchen, noch Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen offiziell zu Gehör kämen, würden wesentliche Aspekte der Grundgesetzänderung nicht vorgebracht, sagte Leuninger. Es gäbe aber nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Artikel 16a, sondern ebenso ethische, menschenrechtliche und gesellschaftspolitische. Sie bei der Anhörung außen vor zu lassen, offenbare ein bestürzendes Verfassungs- und Staatsverständnis. Es reduziere Grundfragen unserer Republik auf die Interessen der Parteipolitik. Leuninger wörtlich: „Vermutlich haben die Verfasser von Artikel 16a die Sorge, die fundamentale und durch die Anhörung gebündelte Kritik könnte das Gewissen weiterer Abgeordneter beunruhigen und die notwendige Zweidrittelmehrheit gefährden“.


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