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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1989 :::
31.7.1989

HUNDE JA, FLÜCHTLINGE NEIN
ASYLBEWERBER AUS WOHNGEBIETEN AUSGESPERRT


„Ein Urteil, das sich und die Asylpolitik richtet“, das ist nach Auffassung des Sprechers von „Pro Asyl“ die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. Danach dürfen keine Wohnungen für Asylbewerber in normalen Wohngebieten errichtet werden. Das Urteil mache die weithin praktizierte Unterbringung der Asylbewerber fernab von Wohnvierteln hoffähig, so Leuninger von der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, und leiste allen rechtsextremen und fremdenfeindlichen Einstellungen in der Bevölkerung Vorschub. „Ein hohes Gericht macht sich die prinzipielle Diskriminierung und Deklassierung von Menschen zu eigen und begründet damit ein weiteres Mal eine auf Abschreckung beruhende Politik.

„Die Urteilsbegründung, wonach Asylbewerbern ein Mindestmaß an Eigengestaltung des häuslichen Lebens fehle, daß sie keine Arbeit annehmen dürften, Sozialhilfe bezögen und in extremer Enge untergebracht würden, gibt zwar die faktische und rechtliche Situation wieder“, so „Pro Asyl“. „Es hätte nahegelegen, diese Praxis als unmenschlich anzuprangern, statt sie als rechtens vorauszusetzen.“

Die Feststellungen von Organisationen für Aussiedler, nach denen viele von ihnen, soweit sie ähnlich katastrophal wie Flüchtlinge untergebracht würden, unter Minderwertigkeitsgefühlen litten, als selbstmordgefährdet anzusehen wären und leicht erregbar seien, zeige, was Asylbewerbern ebenfalls, nur hier nach Recht und Gesetz, angetan werde.


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