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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV MIGRATION 1979 :::
Tabelle muss noch übernommen werden. Original: http://www.leuninger-herbert.de/herbert/archiv/migration/79_Auslaenderrecht_Laender.htm

RESSOURCEN
Initiativausschuss Ausländische Mitbürger in Hessen (Migration 1984)

Presseinformation vom 26. Juli 1979

HESSEN BESONDERS AUSLÄNDERFREUNDLICH

Beim Ausländerrecht im Länder-Vergleich an der Spitze

Text: Herbert Leuninger, Mitglied des Initiativausschusses Ausländische Mitbürger in Hessen. Das Büro in Hofheim war gleichzeitig Geschäftsstelle des Ausschusses.


Hessen hat den ausländerfreundlichsten Erlaß zur Verfestigung des aufenthaltsrechtlichen Status nichtdeutscher Arbeitnehmer. Das ergibt ein Vergleich aller diesbezüglicher Länder-Erlasse. Die im Mai veröffentlichten Verwaltungsanweisungen des Hessischen Innenministers Ekkehard Gries sind die jüngsten und für die Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung erhalten möchten, günstigsten Bestimmungen.

Dabei hat sich Hessen aus den anderen Erlassen, die im Laufe des letzten Jahres von Schleswig-Holstein bis Bayern verfügt wurden, die Anweisungen herausgesucht, die am wenigsten restriktiv sind. Somit kann Hessen nicht vorgeworfen werden, es tanze aus der Reihe, obwohl es sich mit seinem Erlaß an die Spitze der integrationsfreundlichen Länder setzt. Am meisten „abgeschaut“ hat der FDP-Minister von Bremen. Er hat sich aber auch nicht gescheut, seine Kollegen aus den CDU-regierten Ländern Niedersachsen und Baden-Württemberg anzuzapfen.

Besondere Beachtung verdient der Verzicht auf einen mündlichen oder schriftlichen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Wenn also ein ausländischer Arbeitnehmer nach Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten möchte, gehen Hessen und Bremen automatisch davon aus, daß er über genügend Deutschkenntnisse verfügt. Bei der Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach Jahren sieht neben Hessen nur Niedersachsen diese Voraussetzung als gegeben an.

Als einziges Land will Hessen die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht deshalb versagen, weil ein Ausländer nach erfolglosen Bemühungen aus Gründen, die nicht er zu vertreten hat, keinen angemessenen Wohnraum nachweisen kann.

Der für Hessen gültige Erlaß, durch den ein früherer Erlaß vom Juli 1978 zurückgezogen wurde, stellt offenbar den Versuch dar, die Behördenpraxis auf die Integrationspolitik des Hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner auszurichten. So bezeichnet auch die Präambel des Erlasses die soziale Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen als die herausragende Grundposition. Sie verzichtet im Gegensatz zu jüngsten Äußerungen aus Bonn auf die gleichzeitige Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien, in ihre Heimatländer zurückzukehren.


V e r g l e i c h
des Hessischen Erlasses zur Verfestigung des aufenthaltsrechtlichen Status ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland

mit den übrigen Länder-Erlassen.

(auszugsweise – Stand 26. Juli 1979)

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