23.06.1998
dpa
Geplante Geld-Kürzungen
für Asylbewerber in Deutschland entschärft
Bonn (dpa) – Die staatliche Unterstützung für bosnische Kriegsflüchtlinge in Deutschland soll jetzt doch nicht gekürzt werden. Das ist ein Kernpunkt eines Kompromisses für das geplante neue Asylbewerber-Leistungsgesetz. Das umstrittene Vorhaben sieht massive Sozialkürzungen für Asylbewerber in Deutschland vor.
Nach langwierigen Auseinandersetzungen einigten sich die Parteien der Mitte-Rechts-Koalition auf einen entschärften Gesetz-Entwurf. So sollen wesentliche Gruppen von Ausländern von den Streichungen ausgenommen werden, sagte eine Sprecherin der mitregierenden Freidemokraten (FDP) am Dienstag in Bonn. Auch die oppositionellen Sozialdemokraten (SPD) sind nach eigenen Angaben mit dem neuen Entwurf einverstanden.
Dagegen sprach die Flüchtlings-Organisation Pro Asyl von einer «unzureichenden Abschwächung» des ursprünglichen Entwurfs. Die Grünen lehnen auch die neue Vorlage ab und erklärten, in einem sozialen Rechtsstaat dürfe es kein zweigeteiltes Existenz-Minimum geben. Das Gesetz soll an diesem Donnerstag im Parlament beschlossen werden.
Anders als nach dem ursprünglichen Vorschlag der Länderkammer (Bundesrat) sollen die Kürzungen jetzt nur für solche Ausländer gelten, die nachweisbar «Mißbrauch» begehen. Dazu gehören Asylbewerber, die offensichtlich nur wegen des in Deutschland gezahlten Geldes einreisen sowie Personen, die ihre Abschiebung durch das Vernichten der Ausweispapiere verhindern wollen.
Von den Leistungs-Kürzungen ausgenommen werden Menschen, die in Deutschland geduldet sind und unverschuldet nicht ausreisen können, zum Beispiel Bosnien-Flüchtlinge. Die ursprünglich geplanten Kürzungen für sie war von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden massiv kritisiert und als «Politik des Aushungerns» bezeichnet worden.