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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

5. März 1999

Genau vier Jahre nach dem Weltsozialgipfel:

Bundesarbeitsministerium verweigert Anpassung
der Leistungen und Aufhebung des generellen Arbeitsverbots
für Flüchtlinge

Als „unaufrichtig und populistisch“ bezeichnet die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Weigerung des Bundesarbeitsministeriums, die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Leistungen für Asylsuchende an die gestiegenen Lebenshaltungskosten vorzunehmen und die Aufhebung des generellen Arbeitsverbots nach dem sogenannten Blüm-Erlaß vom 15. Mai 1997 zu veranlassen.

„Damit ignoriert auch die rot-grüne Regierung – trotz anderslautender Bekundungen in der Oppositionszeit – die Ergebnisse und Verpflichtungen des UN-Weltgipfels für soziale Entwicklung Anfang März 1995 in Kopenhagen, der vor genau 4 Jahren die Gewährleistung der Teilhabe und des Zugangs besonders benachteiligter Personenkreise zum wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben der Gesellschaft zur Priorität jeder Politik erklärte“, erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL.

PRO ASYL hatte bereits im Dezember 1998 eine deutliche Anpassung der Leistungen für Asylsuchende an die gestiegenen Lebenshaltungskosten nach § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 1999 gefordert. In einem Brief des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung an PRO ASYL heißt es nun, es sei nicht zutreffend, daß die Erhöhung in den vergangenen Jahren immer „vergessen“ worden sei. Die Anpassung der Leistungen sei im Gegenteil mehrfach geprüft worden. Ein Erhöhungsbedarf sei aber verneint worden.

„Für PRO ASYL ist es unerfindlich, auf welcher Basis diese Prüfung vorgenommen worden sein soll. Das statistische Bundesamt hat für die Jahre 1993 bis 1998 einen Anstieg der Verbraucherpreise festgestellt, der sich zwischen 4,5% im Jahre 1993 und 0,9% im Jahre 1998 bewegt. Schon hieraus ergibt sich die Anpassungsnotwendigkeit. Auch sind die Regelsätze der Sozialhilfe im Vergleichszeitraum – wenn auch unzureichend – erhöht worden“, sagte Heiko Kauffmann.

In der Praxis bedeute dies, daß die Schere zwischen der im Prinzip als Existenzminimum geltenden Sozialhilfe und dem Niveau dessen, was Flüchtlinge erhalten, weiter auseinander klaffe. Die Fortschreibung der illegalen Praxis der Ära Blüm läßt sich nach Ansicht von PRO ASYL auch nicht mit Haushaltsproblemen begründen. Denn Unterkunftskosten und die Kosten der medizinischen Versorgung wären von einer Erhöhung gar nicht betroffen. Darüber hinaus sinke die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ohnehin seit einiger Zeit.

Ebenso „unaufrichtig und populistisch“ handele die neue Bundesregierung mit der Beibehaltung eines generellen Arbeitsverbots für Asylsuchende. Obwohl Sozialgerichte in Itzehoe und Lübeck inzwischen die Rechtswidrigkeit der zugrunde liegenden Blüm-Weisung festgestellt hätten, die von der SPD-Opposition seinerzeit zurecht scharf kritisiert worden sei, wiederhole ein sozialdemokratisches Arbeitsministerium die auf Vorurteilen basierende Position der Vorgängerregierung. „Auch im Fall einer Rücknahme der Blümschen Weisung würde weiterhin der Vorrang von Inländern und anderer bevorrechtigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Die Arbeitsämter müßten wie vor dem Mai 1997 den Einzelfall prüfen.“

Heiko Kauffmann erklärte weiter, man werde sich nicht mit Textbausteinen abspeisen lassen und in den kommenden Monaten verstärkt Asylsuchende bei Klagen vor den Sozialgerichten unterstützen. Es sei nicht einzusehen, daß ohne genaue Prüfung Asylsuchenden inzwischen regelmäßig die Arbeitserlaubnis auch für noch so geringfügige Beschäftigungen von wenigen Wochenstunden verweigert würde.

Dabei müsse auch erneut der Vorwurf der „unzulässigen Zwangsarbeit“ durch die Internationale Arbeitsorganisation ILO geprüft werden. Die ILO hatte in einer Stellungnahme Mitte der 80er Jahre die damalige deutsche Kombination aus absolutem Arbeitsverbot und der vom Bundessozialhilfegesetz erlaubten Zwangsheranziehung zu gemeinnütziger Arbeit als unzulässige Zwangsarbeit bezeichnet. Sie sei mit dem von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten ILO-Abkommen Nr. 29 gegen Zwangs- und Pflichtarbeit nicht vereinbar. Auf das ausländerrechtliche Arbeitsverbot verzichtete die alte Bundesregierung später zugunsten der Einzelfallprüfung durch die Arbeitsämter. Erst die Weisung von Bundesarbeitsminister Blüm aus dem Jahr 1997 habe de facto erneut ein absolutes Arbeitsverbot eingeführt. Dies hatte die damalige SPD-Opposition scharf kritisiert: „Das Arbeitsverbot für neu eingereiste Asylbewerber wird keinen Deut dazu beitragen, die Massenarbeitslosigkeit zu lindern, dafür aber Vorbehalte in der Bevölkerung steigern. Die Bundesregierung handelt unaufrichtig und populistisch. (…) Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums erhalten all diejenigen Zulauf, die Asylbewerber als „Schmarotzer“ und „Schädlinge“ einstufen…“ (SPD-Fraktion vom 20. Juni 1997).

PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann erklärte dazu: „Die Glaubwürdigkeit einer Regierung hängt davon ab, daß sie zu ihren Grundsätzen steht und diese umsetzt.“


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