FLÜCHTLINGSAPPELL DES KREISES AACHEN:
GEGEN GEIST DES BUNDESSOZIALHILFEGESETZES
Verheerend wie Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern
Als schweren Verstoß gegen Geist und Buchstaben des Bundessozialhilfegesetzes bezeichnet Herbert Leuninger, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“, den vom Oberkreisdirektor des Kreises Aachen für den 4.6.1991 anberaumten Zählappell für Asylbewerber.
Nach § 1 des BSHG sei es Aufgabe der Sozialhilfe, „dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“ „Die vorgesehene Maßnahme ist“, so Herbert Leuninger, „in Jeder Hinsicht entwürdigend, zumal sie die Asylbewerber in ihrer Gesamtheit dem Vorurteil des Asylschnorrers aussetzt.“
Die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung offensichtlich mitgetragene Aktion sei in ihrer verheerenden Auswirkung auf die betroffenen Menschen und die Öffentlichkeit nicht minder bedenklich wie die aggressiven Aktionen der Fremdenfeindlichkeit in den neuen Bundesländern, die von allen Seiten bedauert werden,“ so „Pro Asyl“- Sprecher Herbert Leuninger.