SPD-Vorschläge zum Asylverfahren
Selektion im Schweinsgalopp
Gefahrenstufe 1 für Flüchtlinge
Als höchst gefährlich für Flüchtlinge betrachtet die Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ das neueste Modell der SPD, durch einen Vorprüfungsausschuß Asylsuchende möglichst schnell in drei Kategorien als Flüchtlinge nach Art. 16, als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder als bloße Zuwanderer, die ausgewiesen werden müßten, einzustufen.
So würde die Zurückweisung von Flüchtlingen aus Rumänien und der Sowjetunion z.B. nicht nur mögliche Konventionsflüchtlinge, sondern nach der Anerkennungspraxis von Zirndorf auch Flüchtlinge nach Artikel 16 Grundgesetz treffen und diesen somit aushebeln, sagte „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger in einer ersten Stellungnahme.
„Es ist von der Zeit her unmöglich“, so Herbert Leuninger, „daß die vorgeschlagenen Ausschüsse alle anderen Abschiebungshindernisse im Schweinsgalopp klären können, wie etwa die Wahrung der Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz, die durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit, den Abschiebungsschutz bei drohender Folter oder Todesstrafe.“