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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1991 :::
17.7.1991

Ausweisung von Asylbewerbern
FRISTENLÖSUNG SOLL ABSCHIEBESCHUTZ ERSETZEN
Bund und Länder wollen neues Schutzdatum festlegen


„Nicht ein Einreisedatum, sondern drohende Gefahr in der Heimat müssen das Kriterium für den Abschiebeschutz von Flüchtlingen bleiben“, stellt Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“, zu den neuesten Plänen von Bund und Ländern fest. Daher reiche eine erweiterte Fristenlösung, nach der jetzt auch abgelehnte Asylbewerber aus dem Iran und dem Libanon, die bis zum 31.12.1988 in die Bundesrepublik eingereist sind, nicht mehr abgeschoben werden, keinesfalls aus. Denn für alle Asylbewerber, die nach diesem Termin aus diesen Ländern in die Bundesrepublik geflüchtet sind und abgelehnt wurden oder mit einer Ablehnung rechnen müssen, droht nach wie vor das Schicksal einer Abschiebung in ihre krisengeschüttelte Heimat.

Letzteres gelte für alle abgelehnten Asylbewerber, die aus anderen Krisengebieten – es seien nur Jugoslawien und Somalia genannt – nicht unter die Stichtagsregelungen fielen.

„Pro Asyl“ fordert nach wie vor einen generellen Abschiebestopp für alle Flüchtlinge aus Krisen-, Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten und nicht nur für Afghanistan, Sri Lanka und den Irak. Bayern – so Leuninger – solle unbedingt davon absehen, Kurden in die Türkei abzuschieben. Hier habe man sich im Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf einen Abschiebestop bis Oktober geeinigt.

„Pro Asyl“ begrüßt es, das die Bundestagspräsidentin Frau Rita Süßmuth sowohl die Änderung des Grundrechts auf Asyl wie Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete ablehnt und hofft, das sich der von ihr gesetzte ethische Maßstab auf Dauer in der Bundesrepublik durchsetzt.


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