Frankfurter Rundschau vom 23. Mai 2003
„Freiheit wird der Sicherheit geopfert“
Grundrechtereport beklagt Arglosigkeit allseits
erfasster und überwachter Bürger
Von Ursula Knapp
siehe auch: Grundrechte-Report 2003
KARLSRUHE, 22. Mai. Weder auf Straßen noch in Tankstellen, Banken oder öffentlichen Verkehrsmitteln sei man vor Videokameras sicher. „Dem Telefon trauen nur noch Ahnungslose“, schreibt der Jurist in seinem Buchbeitrag. Der Report, sagte Kühling, sei ein „Frontbericht, der im Wesentlichen von Niederlagen handelt“. Seit den 70er Jahren sei ein kontinuierlicher Abbau der informationellen Selbstbestimmung zu registrieren. Kühling beklagte die überwiegende Arglosigkeit der Betroffenen: „Wer meint, er habe nichts zu verbergen, schert sich wenig um Telefonüberwachung durch Polizei und Justiz, um Videokontrollen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, um große und kleine Lauschangriffe.“
Der Grundrechtereport, der von Pro Asyl, der Gustav Heinemann Initiative sowie fünf weiteren Bürgerrechtsbewegungen herausgegeben wird, erscheint in diesem Jahr zum siebten Mal. Das 230 Seiten umfassende Buch, das im Rowohlt-Verlag verlegt wird, formuliert harsche Kritik an der gravierenden Einschränkung von Grundrechten: „Im Jahr nach den Anti-Terror-Gesetzen droht die Freiheit der Sicherheit immer selbstverständlicher geopfert zu werden.“ Zahlreiche Grundrechte seien bereits schwer beschädigt, es drohe ein „Gewöhnungseffekt“.
Der Report setzt sich schwerpunktmäßig mit dem Problem der Datenerfassung und der Rasterfahndung, aber auch mit Einschränkungen des Demonstrationsrechts bei der Konferenz für Sicherheitspolitik in München im Februar 2002 auseinander. Weiteres Thema ist die teilweise jahrelange Unterbringung von Ausländern in so genannten Ausreisezentren. Ein Beitrag gilt dem aktuellen Rechtsstreit um das Tragen des Kopftuchs.
Die Gießener Professorin Gabriele Britz plädiert für die Einstellung Kopftuch tragender Lehrerinnen. Der Staat verletze nicht seine Neutralitätspflicht, wenn eine Lehrerin ein religiöses Symbol trage. Wohl sei aber deren Religionsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt, wenn sie auf Grund ihrer religiösen Überzeugung nicht unterrichten dürfe. Ob diese Rechtsauffassung der des Bundesverfassungsgerichts entspricht, wird sich Anfang Juni zeigen. Dann verhandeln die Karlsruher Richter den Fall der baden-württembergischen Lehrerin Fereshta Ludin, die wegen des Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt wurde.