Formelhafte Einsprüche des Bundesbeauftragten
Stellungnahme für den
HESSISCHEN RUNDFUNK, Hörfunk
Bürgerkriegsflüchtlinge – verstehe es, wer will – sind keine politischen Flüchtlinge. Daher macht es sich der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten einfach. Gegen Anerkennungen, die ohnehin schon restriktiv genug erfolgen, klagt er formelhaft. So macht er es bei Flüchtlingen aus Sri Lanka, so hat er es bei Asylbewerbern aus Eritrea gemacht, so wird er es bei Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina halten, sollten denn welche doch noch als asylberechtigt anerkannt werden.
Er muß es wohl tun, denn er ist von Gesetzes wegen an die Weisungen des Bundesinnenministers gebunden. Dessen und seiner Vorgänger Politik ist es aber, die Anerkennungsquote möglichst niedrig zu halten.
Wie anders ist dagegen das Amt des Bundesbeauftragten für Aussiedler! Der darf und soll sich einsetzen für Aussiedler. Davon können Asylbewerber nur träumen.
Ein Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten, das persönliche Element ist bereits im Namen eliminiert, ist gemessen an anderen Bundesbeauftragten und ihrer Schutzfunktion fast eine Perversion. Im Rahmen einer wirklichen Beschleunigung der Verfahren hätte man auf einen solchen Beauftragten leicht verzichten können. Er zieht Tausende Verfahren unnötig in die Länge, und dies noch auf eine rechtsstaatlich bedenkliche Weise.