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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

17. Juni 2003

Flughafenasylverfahren: Vater ermordet, Schwester,
Freundin, Mutter von Regierungssoldaten vergewaltigt –
als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt

PRO ASYL zur skandalösen Entscheidung:
Bundesamtsspitze unfähig zur fachlichen Kontrolle


Wieder einmal lenkt eine skandalöse Asylentscheidung den Blick auf die Missstände beim sogenannten Flughafenasylverfahren. PRO ASYL wirft der Spitze des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vor, fachliche Standards bei der Prüfung von Asylanträgen gegen flüchtlingsfeindliche Einzelentscheider nicht konsequent durchzusetzen und die Missstände teilweise zu decken.

Der Hintergrund: Ein Staatsangehöriger der Republik Kongo (Brazzaville) stellte am 21. Mai 2003 einen Asylantrag auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt. Der Flüchtling legte seinen politischen Hintergrund ausführlich dar. Er gab an, dass bereits sein Vater aktives Mitglied der Oppositionspartei RDD gewesen sei und Familienmitglieder Opfer von Folterungen, Misshandlungen und Vergewaltigungen geworden seien. Er selbst habe eine führende Rolle in der Jugendorganisation gehabt. Nach Ausbruch des Bürgerkrieges 1997 sei sein Vater festgenommen und ermordet worden. Schwestern, die Freundin und die Mutter seien vor seinen Augen von Soldaten der Regierung vergewaltigt worden. Zwei Brüder, die eingreifen wollten, habe man erschossen. Als Mitglied einer Rebellengruppe habe er die oppositionellen Tätigkeiten fortgesetzt.

Trotz dieser bereits bei der ersten Befragung durch den Bundesgrenzschutz vorgetragenen Sachverhalte beurteilte der Einzelentscheider O. den Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“. Dabei setzte er sich weder mit den aktuell herrschenden Verhältnissen in der Republik Kongo (Brazzaville) auseinander noch wollte er von Indizien wissen, die zu Gunsten des Antragstellers sprachen. Obwohl der Asylsuchende auf Unterlagen aufmerksam machte, die er im Besitz hatte, darunter Zeitungen, die seinen bei Kämpfen getöteten Bruder zeigen, gelangten diese nicht in die Asylakte. Sie konnten erst im gerichtlichen Verfahren vorgelegt werden. Die Ausführungen im Ablehnungsbescheid beschränken sich auf die lapidare Angabe, dass im Kongo Bürgerkrieg herrsche, was in dieser Allgemeinheit den aktuellen Tatsachen nicht entspricht. Erfreulicherweise gestattete die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am 3. Juni 2003 dennoch die Einreise und die Weiterführung des Asylverfahrens im Inland. Eine weitere Sachverhaltsaufklärung sei nötig. Mit den eingereichten Fotos und Zeitungsausschnitten habe der Kongolese die Möglichkeit geschaffen, die Glaubwürdigkeit seines Vortrages durch eine Recherche beim Auswärtigen Amt überprüfen zu lassen. Es könne sich gar um asylerhebliche staatliche Verfolgung handeln.

Trotz der positiven Gerichtsentscheidung kritisiert PRO ASYL den Fall als skandalös. Zwar sind die Entscheider des Bundesamtes weitgehend weisungsungebunden. Es darf jedoch nicht vorkommen, dass wesentliche Beweismittel nicht zur Kenntnis genommen werden und mangels einschlägiger Länderkenntnis ein dramatisches Schicksal in die Kategorie „offensichtlich unbegründet“ eingestuft wird. Die Bundesamtsspitze hat vielfach erklärt, Qualitätsverbesserungen beim Flughafenverfahren umsetzen zu wollen. Bei obstruktiven Bediensteten kommt diese Linie offenbar nicht an.

Derselbe Bundesamtsentscheider – damals noch in der Bundesamtsaußenstelle Gießen tätig – war bereits im Jahre 2002 durch unglaubliche Unsensibilität aufgefallen. Eine Irakerin hatte bei ihrer Anhörung am 24. Januar 2002 ausführlich von einer Vergewaltigung durch einen Offizier der irakischen Armee berichtet. Auf die im Protokoll des Bundesamtes eine halbe Seite einnehmende Schilderung der Vergewaltigung reagierte der Einzelentscheider O. mit merkwürdig voyeuristischen Nachfragen. Ob es in dem Zimmer der Vergewaltigung keine Handschellen gegeben habe? Wie die Blutflecken auf ihre Hose gekommen seien? Ob sie nicht in diesem Zimmer die Möglichkeit gehabt habe, sich zu reinigen? Auch in diesem Falle zeigte O. eine bemerkenswerte Ahnungslosigkeit zu den Zuständen im damals noch Saddam-beherrschten Irak. Anders lässt sich seine Frage an das Opfer der Vergewaltigung nicht erklären: „… Weshalb sind Sie nicht zur Baath-Partei und haben dort die Zuständigen einmal angesprochen und haben denen gesagt, was geschehen ist im Gefängnis?“

Trotz der behördeninternen Weisung des Bundesamtes, bei Vergewaltigungssachverhalten die Anhörung durch eine weibliche Dolmetscherin und eine speziell geschulte weibliche Anhörerin fortzusetzen, machte O. mit einem männlichen Dolmetscher in dieser Weise weiter. Die Tränen der Frau, von sensiblen Bundesamtsbediensteten in anderen Fällen im Protokoll vermerkt, finden sich nicht im Protokoll. Ihrem Rechtsanwalt teilte die Irakerin zusätzlich mit, während der Rückübersetzung des Protokolls habe der Entscheider einen Apfel verspeist.

Eine Beschwerde des Rechtsanwaltes beim Präsidenten des Bundesamtes blieb folgenlos. In seiner Entgegnung vom 15. Juli 2002 teilte der stellvertretende Präsident des Bundesamtes mit, die Irakerin habe ja gar nicht nach einer Einzelentscheiderin und einer weiblichen Dolmetscherin verlangt, „wie dies in einem solchen Fall erwartet worden wäre“. Der Einzelentscheider sei eben nicht von der Glaubhaftigkeit des Asylvorbringens überzeugt gewesen. So habe es sich nicht aufgedrängt, die Anhörung zu unterbrechen. „Gefühlsregungen in der beschriebenen Art waren nicht erkennbar.“ Was das Bundesamt nicht erkennen konnte, erkannte das Verwaltungsgericht Frankfurt im mit Unterstützung von PRO ASYL weitergeführten Verfahren. Die Irakerin ist inzwischen rechtskräftig anerkannt.

PRO ASYL kritisiert die bürokratische „Bewältigung“ solcher Rohheiten, auch wenn in diesem Fall das Verwaltungsgericht nach einem beigebrachten psychiatrischen Gutachten zugunsten der Betroffenen entschied. Dass der Entscheider nach diesem Vorfall auch noch im hoch sensiblen Flughafenasylverfahren mit seinen extrem kurzen Fristen tätig werden durfte, ist mehr als eine Panne. PRO ASYL- Referent Bernd Mesovic: „Es ist inakzeptabel, wenn die Bundesamtsspitze zusieht, wie die Gefühllosigkeit einzelner Bundesamtsbediensteter zum Maßstab von Ablehnungen als ‚offensichtlich unbegründet’ wird. Wenn das Bundesamt als Diskussionsteilnehmer in Sachen geschlechtsspezifische Verfolgung ernst genommen werden will, dann müssen die Probleme im eigenen Hause angegangen werden.“


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