Telefax an Schäuble
FLÜCHTLINGSDRAMA IM ERZGEBIRGE
Asylersuchen durch BGS vereitelt
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble!
Als Sprecher von „Pro Asyl“ appelliere ich an Sie, zu gewährleisten, daß Flüchtlinge an der Ostgrenze der Bundesrepublik um Asyl nachsuchen können und nicht in das Nachbarland, über das sie eingereist sind, zurückgeschoben werden.
Wie die Ausländerbeauftragte der Stadt Dresden, Frau Marita Schieferdecker-Adolph „Pro Asyl“ an Sylvester fernmündlich mitteilte, sind Zeitungsmeldungen zutreffend, daß am 2. Weihnachtsfeiertag 52 Flüchtlinge, die über die CSFR in die Bundesrepublik gelangt sind, zwangsweise über die Grenze zurückgeschoben wurden, ohne daß sie die Möglichkeit gehabt hätten, um Asyl nachzusuchen.
Nach dem Bericht, den Frau Schieferdecker-Adolph inzwischen überprüft hat, wurde Herr Michael Ebert (21), diensthabender Leiter der Altenberger Bergwacht (Erzgebirge), am 26 Dezember um 4.30 Uhr geweckt. Der Bundesgrenzschutz hatte 52 halb erfrorene Flüchtlinge, darunter 10 Kinder zwischen 6 Monaten und 9 Jahren und eine hochschwangere Frau aufgegriffen. Draußen herrschten zur fraglichen Zeit 10 Grad Frost, es lagen ca. 50 cm Schnee. Die Gruppe war bei eisigem Wind fünf Stunden über den Erzgebirgskamm geirrt, bis sie der Bundesgrenzschutz in Rehefeld-Zaunhaus entdeckt hatte. Keiner der Flüchtlinge verfügte über Papiere, so daß eine Identifizierung im Augenblick nicht möglich war.
Polizeiobermeister Albrecht vom Bundesgrenzschutz in Zinnwald-Georgenfeld, einer Grenzstation an der Grenze zur CSFR, erklärte: „Das ist seit Monaten die größte Gruppe von Grenzgängern.“ Aus Erfahrung wisse er, daß es sich um Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Libanon, dem Irak oder dem Iran handele. „Eine Verständigung mit ihnen war nicht möglich.“ Sie seien über Prag eingereist und „mit Schleppern zur Grenze gebracht worden.“ 49 der Flüchtlinge wurden am späten Nachmittag, ohne um Asyl nachsuchen zu können, in die CSFR zurückgeschoben. Inzwischen geschah das Gleiche mit der schwangeren Frau, einer weiteren Mutter mit ihrem sechsmonatigen Kind, die im Krankenhaus Dippoldiswalde ambulant behandelt worden waren.
Nach Frau Schieferdecker-Adolph hat die Bundesgrenzschutzstelle in Pirna den Vorfall bestätigt; die auch den Beamten in Zinnwald-Georgenfeld die Order zur Zurückschiebung gegeben habe. Pirna begründete der Dresdener Ausländerbeauftragten gegenüber die Zurückweisung mit der falschen Gesetzesauslegung, daß die Flüchtlinge in der CSFR ja offensichtlich sicher vor politischer Verfolgung gewesen seien.
Daß es sich im vorliegenden Fall um einen an der Ostgrenze wohl üblichen Vorfall handelt, ergibt sich u.a. daraus, daß der Bundesgrenzschutz in Zinnwald-Georgenfeld am Samstag, den 1.12.1990 den Versuch einer afghanischen Familie mit fünf Töchtern und zwei Enkelkindern, um Asyl nachzusuchen, vereitelt und auch diese Familie in die CSFR zurückgeschoben hat.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Schäuble, ich hoffe als Sprecher von „Pro Asyl“, daß diese gesetzeswidrige Praxis von Ihnen nicht geduldet wird, die verantwortlichen Beamten durch gesetzeskundige ersetzt werden und unverzüglich ein funktionierender Dolmetscherdienst an der Grenze zur CSFR eingerichtet wird.
Herbert Leuninger, Sprecher