FLÜCHTLINGE OHNE WEIHNACHTSGELD
Telefonkarten verschenken!
Asylbewerber, die 1993 in die Bundesrepublik gekommen sind, erhalten erstmals kein Weihnachtsgeld. Darauf machte jetzt die Menschenrechtsorganisation „Pro Asyl“ aufmerksam. Diese Regelung gehört zu dem Abschreckungspaket, das Flüchtlingen auf den Gabentisch gelegt wird.
„Pro Asyl“ fordert „alle Menschen guten Willens“ auf,
- die zuständigen Sozialbehörden mit der Bitte anzuschreiben, die Weihnachtsbeihilfe als freiwillige Leistung für alle Flüchtlinge zu zahlen.
- Sollten die Behörden hierzu nicht willens sein, empfiehlt „Pro Asyl“ Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden Spenden zu überweisen, die als gewisser Ausgleich an die betroffenen Flüchtlinge weiterzugeben wären.
- Konkret schlägt „Pro Asyl“ vor, Flüchtlingen, die nur über eine drastisch gekürzte Sozialhilfe oder ein bescheidenes Taschengeld verfügen, eine Telefonkarte zu schenken. Damit könnten die Asylbewerber an Weihnachten oder Neujahr mit ihren Familien in der Heimat Kontakt aufnehmen.
Bisher hatten alle Flüchtlinge, auch nichtchristliche, einen Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe. Sie sollten sich ebenso wie alle anderen Empfänger von Sozialhilfe an den Festtagen mit ihren außergewöhnlichen Konsum- und Schenkgewohnheiten nicht ausgeschlossen fühlen. Außerdem gilt Weihnachten als das Fest, das zur Überwindung jeglicher Armut verpflichtet.
Seit dem 1. November werden Flüchtlinge mit einem verminderten Sozialhilfesatz versorgt. In vielen Fällen erhalten sie nur Sachleistungen in Form von Lebensmittelpaketen oder vorgefertigter Nahrung. Erwachsene erhalten darüber hinaus ein Taschengeld von monatlich 80,- DM, bei Kindern beläuft es sich auf 40,- DM.
Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“