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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1994 :::
2. Mai 1994

Abschiebehaftanstalten in Nordrhein-Westfalen
FLÜCHTLINGE WIE VERBRECHER BEHANDELT
Abschiebestopp für Algerier gefordert


Als Ausdruck großer Verzweiflung betrachtet „Pro Asyl“ die Vorgänge in den Hafthäusern Leverkusen-Opladen und Büren bei Paderborn. Flüchtlinge, die nichts anderes „verbrochen“ hätten, als einen Asylantrag zu stellen und keine Ausweispapiere zu besitzen, fühlten sich als Verbrecher eingesperrt und behandelt.

Hierzu erklärt „Pro Asyl“:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist mit der Einrichtung solcher Anstalten der Vorreiter eines rigorosen Umgangs mit abgelehnten Asylbewerbern. Zwar sieht das neue Asylrecht die leichtere Inhaftierung von Flüchtlingen vor, bei denen die Vermutung besteht, daß sie sich einer Abschiebung entziehen wollen. Dies führt aber dazu, daß der Freiheitsentzug zu schnell und zu häufig angewendet wird. Unvertretbar wird diese Maßnahme aber dann, wenn sie sich gerade bei Algeriern über einen Zeitraum von vielen Monaten erstreckt. Hier kann die Abschiebehaft den Charakter der Freiheitsberaubung annehmen, die sofort beendet werden muß.

Die Haftanstalten selbst erfüllen nicht einmal den Mindeststandard, wie er im normalen Strafvollzug immer noch selbstverständlich ist. So fehlt es an Sozialdiensten, Dolmetschern und den Möglichkeiten der Hafterleichterung. Auch verfügen die Flüchtlinge über kein Geld für Telefon oder für ein paar Zigaretten. Es ist ihnen daher kaum möglich, mit Familienangehörigen oder sozialen Diensten Kontakt zu halten. Besonders bedenklich ist es aber für „Pro Asyl“, daß es den Flüchtlingen praktisch verwehrt ist, durch Anwälte ihre Rechte zu verteidigen. Zur Bewachung werden schwarze Sheriffs eingesetzt, die für diese Aufgabe keinerlei Voraussetzungen haben.

„Pro Asyl“ verweist auf die besondere Angst der algerischen Flüchtlinge, in ihre Heimat abgeschoben zu werden und fordert daher auch für diese Personengruppe einen generellen Abschiebestopp. Der Bundesgrenzschutz gibt bei einer Abschiebung abgelehnter Asylbewerber deren Daten gezielt an die algerischen Sicherheitsbehörden weiter.


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