TAG DES FLÜCHTLINGS 1997
Europaparlament: Asylpolitik muß der
Lage von Frauen Rechnung tragen
INHALT
- Grußwort der Vertreterin der Hohen Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nationen (UNHCR) in der Bundesrepublik Deutschland
- Ich bin ein Mißbraucher
- Juristisch wegdefiniert
- Europa nutzt die baltische Sehnsucht nach neuen Grenzen – eine Reportage aus Litauen
- Informelle Zusammenarbeit – Tor zu für Flüchtlinge
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ABSCHIEBEHAFT
- Weggesperrt zum Abtransport
- »Gib dem Herrn die Hand, er ist ein Flüchtling«
- Sachsens evangelischer Bischof besuchte Abschiebungshäftlinge in Leipzig
- In Lumpen gehüllt
- FRAUEN
- »Verfolgte Frauen schützen!«
- Geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen
- Europaparlament: Asylpolitik muß der Lage von Frauen Rechnung tragen
- KIRCHENASYL
- Zur Notwendigkeit des »Kirchenasyls«
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BEISPIELE UND ANREGUNGEN ZUM TAG DES FLÜCHTLINGS 1997
- Anregungen zum Tag des Flüchtlings 1997
- Dem Gedächtnis der Namenlosen
- Eine Verkettung unglücklicher Umstände? oder »Der Trend geht zur Urne«
- Der Tod eines unbedeutenden Mitläufers
- »Abgeschobene erwartet ein gefährliches Folterpotential«
- Die Härtefallkommission
- Illegalisierte Flüchtlinge
A4-0315/96
Entschließung zu der Entschließung des Rates über Mindestgarantien für Asylverfahren (5585/95 – C4 – 0356/96)
Das Europäische Parlament,
(…)
A. in der Erwägung, daß die Entschließung über Mindestgarantien für Asylverfahren ein ausgezeichneter Ausgangspunkt ist, in dem eine Reihe wichtiger Grundsätze formuliert sind, durch deren Fortentwicklung das angestrebte Ziel der Harmonisierung gefördert werden kann,
B. in der Erwägung, daß die Entschließung des Rates kein verbindliches Recht enthält und daß nichtverbindliche Garantien keine Garantien sind und daher in gemeinschaftliches und nationales Recht umgesetzt werden müssen,
C. in der Erwägung, daß die Harmonisierung der Asylpolitik in den Mitgliedstaaten unerläßliche Bedingung dafür ist, daß rechtsstaatliche Standards in der gesamten Europäischen Union gewährleistet sind,
(…)
K. in der Erwägung, daß bestimmte Gruppen von Asylbewerbern wie Frauen und unbegleitete Minderjährige in einem geeigneten Gespräch von einem speziell im Umgang mit diesen Gruppen ausgebildeten Kontaktbediensteten angehört werden müssen,
(…)
11. Fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen des UNHCR einzuhalten, die gemäß dem Wortlaut von Ziffer 65 des Leitfadens der bei der Bestimmung des Flüchtlingsstatus anzuwendenden Verfahren und Kriterien bekräftigen, daß die Genfer Konvention für Personen gilt, die Opfer von Handlungen bestimmter Gruppen sind, wenn die öffentlichen Gewalten offenkundig unfähig sind, sie zu schützen;
(…)
25. Begrüßt die Tatsache, daß die Bedürfnisse von Frauen in der Entschließung des Rates zum ersten Mal anerkannt werden; ist jedoch der Ansicht, daß die Formulierung der Entschließung den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum läßt, so daß sie auch weiterhin Maßnahmen zugunsten weiblicher Asylbewerber vernachlässigen können;
26. empfiehlt, daß die EU und ihre Mitgliedstaaten sich dem Europarat, Kanada, den USA und dem UNHCR anschließen und das Asylrecht für Frauen und Mädchen anerkennen, die Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts oder der Gefahr solcher Diskriminierungen ausgesetzt sind;
27. fordert alle Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für die Behandlung von Asylbewerberinnen gemäß den Schlußfolgerungen Nr. 73/1993 des UNHCR- Exekutiv – Komitees anzunehmen, die auch Ratschläge für den Umgang mit Opfern sexueller Gewalt enthalten sollten;
28. hält es für entscheidend, daß sexuelle Gewalt als Form der Folter anerkannt wird, insbesondere angesichts des Einsatzes der Vergewaltigung als Kriegswaffe und der kulturellen Traditionen in bestimmten Ländern, die mit Verfolgungen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit verbunden sind;
29. unterstreicht die Notwendigkeit angemessener Aufklärung über die Menschenrechtssituation von Frauen sowie über die speziellen Formen der Verfolgung, unter denen Frauen häufig zu leiden haben, besonders in den Ländern, aus denen die Mehrzahl der Asylbewerber in der EU stammt;
30. fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausbildungsprogramme einzuführen, um dafür zu sorgen, daß ihre für die Bearbeitung von Asylbewerbungen zuständigen Beamten sich der Zusammenhänge bei Verfolgung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit und der Bedürfnisse traumatisierter Asylbewerberinnen bewußt sind; empfiehlt den Mitgliedstaaten, innerhalb kürzester Frist der Empfehlung (gemäß Ziffer 28 der Entschließung des Rates) nachzukommen, möglichst viele weibliche Beamte und Dolmetscher mit der Aufnahme der betroffenen Asylbewerberinnen zu betrauen;
31. betont, daß in Fällen, in denen Asylbewerber von ihrer Familie begleitet werden, Frauen einen eigenständigen Rechtsstatus erhalten sollten, damit sie ihre Rechte im Falle des Todes des Ehepartner, einer Scheidung oder des Scheiterns ihrer Beziehung nicht verlieren;
32. fordert besondere Programme für Frauen, die als Opfer sexueller Gewalt der medizinischen und psychosozialen Betreuung bedürfen;
33. fordert nachdrücklich, daß die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme zur Förderung einer raschen wirtschaftlichen Unabhängigkeit weiblicher Flüchtlinge auflegen;
34. fordert ferner, daß Frauen die Möglichkeit erhalten, einen eigenen Asylantrag zu stellen und daß sie auf Wunsch getrennt vom Ehepartner durch weibliche Kontaktbeamte in einem eigenen vollwertigen Gespräch zum gemeinsamen Asylantrag gehört werden;
(…)