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PRO ASYL Presseerklärung

5. März 2003

Europäisches Asylrecht

Deutschland zieht den Vorbehalt zur nichtstaatlichen Verfolgung zurück
Schily offenbar innerkoalitionär in die Pflicht genommen
PRO ASYL: Ein erster Schritt in die richtige Richtung – 14 weitere müssen folgen

Auch Opfer nichtstaatlicher Verfolgung gehören in den Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention. Eine andere Lesart, die allein Deutschland bislang in den europäischen Verhandlungen um den Flüchtlingsbegriff trotzig vertreten hatte, gilt nicht mehr. Dies ergibt sich aus einem Dokument des Rates Justiz und Inneres vom 4. März 2003. Hier wird mit erheblicher Verspätung klar gestellt, dass sich nunmehr der bislang angemeldete Prüfungsvorbehalt Deutschlands nicht auf diese Frage erstreckt. Nach Einschätzung von PRO ASYL dürfte diese Veränderung der deutschen Haltung darauf zurückgehen, dass Bundesinnenminister Otto Schily auf loyales Verhalten innerhalb der Regierungskoalition verpflichtet worden ist. Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzentwurfes hatten die Parteien der Regierungskoalition die Flüchtlingsanerkennung für die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung verankert.

PRO ASYL begrüßt die jetzige Klarstellung. Sie ist ein erster Schritt aus der völlig isolierten Position Deutschlands auf der europäischen Ebene. Diesem Schritt müssen jetzt 14 weitere folgen. Dann endlich kann die Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff und den sogenannten ergänzenden Schutzformen angenommen werden. Der Richtlinienentwurf ist auch in der jetzigen Fassung (Stand: 28. Februar) mit deutschen Vorbehalten gepflastert.

Zum ersten Teil der Richtlinie bestand bereits Ende November 2002 Einigkeit zwischen allen EU-Staaten über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling. Europa wartet seitdem, dass Deutschland sich endlich bewegt und die Vorbehalte zurückzieht.

Immer noch beharrt Deutschland darauf, die Europäische Menschenrechtskonvention nach eigenem Gusto – entgegen dem internationalen Standard – anwenden zu können. Opfer von Folter und unmenschlicher Behandlung durch nichtstaatliche Akteure, die nicht Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind, sollen, so ein weiterhin existierender Vorbehalt, keinen Ergänzenden Schutz erhalten. Außerdem will Deutschland einen Passus in die Richtlinie eingefügt sehen, mit dem Personen von der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen bleiben sollen, denen „selbstgeschaffene Nachfluchtgründe“ vorgehalten werden. Kein anderes EU-Land will diese völkerrechtswidrige Formulierung aufnehmen.

Weitere deutsche Vorbehalte gibt es zum zweiten Teil der Richtlinie. Er regelt die sozialen Rechte von Schutzbedürftigen. Hier bekämpft Deutschland aufs heftigste, dass Personen mit menschenrechtlichen Abschiebungshindernissen (Ergänzende Schutzformen) eine ähnliche Rechtsstellung wie Flüchtlingen erhalten.

PRO ASYL appelliert an die Regierungskoalition, endlich für eine konsistente und pro-europäische Position der Bundesrepublik im Rat zu sorgen und alle deutschen Vorbehalte zurückzuziehen. Dazu muss der Bundesinnenminister weiter eingebunden werden.

COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION Brussels, 4 March 2003
Interinstitutional File:
2001/0207 (CNS) 6733/03
COR 1
LIMITE
ASILE 11
CORRIGENDUM TO OUTCOME OF PROCEEDINGS
of : Council (Justice and Home Affairs)
on : 27 February 2003
No. prev. doc. :
No. Cion prop. : 6566/03 ASILE 10 ADD 1 + ADD 1 COR 1
13620/01 ASILE 52 – COM(2001) 510 final
Subject : Proposal for a Council Directive on minimum standards for the qualification and status of third country nationals and stateless persons as refugees or as persons who otherwise need international protection
On page 8 (Article 9), footnote 3 should read as follows :
D : scrutiny reservation concerning subsidiary protection status.

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