PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
4. November 2004
Europäischer Rat in Brüssel diskutiert
die zweite Etappe der Asylrechtsharmonisierung
PRO ASYL: Weitere fünf Jahre dieser Form
der Harmonisierung hält das Asylrecht nicht aus
„Zu viele Lippenbekenntnisse und ein dramatischer Abbau von Flüchtlingsrechten in Europa “ so bilanziert PRO ASYL den asylrechtlichen Harmonisierungsprozess fünf Jahre nach dem Sondergipfel von Tampere. Von den emphatischen Bekenntnissen zur „absoluten Beachtung des Asylrechts“ und zur „umfassenden und uneingeschränkten Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention“ im Oktober 1999 ist nicht viel übrig geblieben. Europa schaute tatenlos zu, als dieses Bekenntnis tausendfach vor laufenden Kameras Anfang Oktober 2004 in Italien gebrochen wurde. Die Massenabschiebungen nach Libyen ohne eine Asylprüfung waren und sind ein eklatanter Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention.
Eine an sich richtige Forderung im Beschlussfassungsentwurf des Europäischen Rates wirkt in diesem Zusammenhang nur zynisch. Unter der Überschrift „Partnerschaft mit den Drittländern“ fordert „der Europäische Rat alle Drittländer auf, der Genfer Flüchtlingskonvention beizutreten und diese einzuhalten.“ (Ratsdokument vom 27. Oktober 2004)
„Die EU der 25 hat bereits ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Sie hat nicht nur zugelassen, dass einzelne Mitgliedstaaten, wie Italien, gegen elementare Völkerrechtsstandards verstoßen, sondern auch aktiv den kollektiven Ausstieg aus dem Völkerrecht forciert“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Erinnert sei an die sogenannte EU-Asylverfahrensrichtlinie, die nichts anderes als eine europäische Schutzverweigerungsmaßnahme darstellt. Sollte diese Richtlinie möglichst bald angenommen werden, wie es der Europäische Rat fordert, würde dies eine weitgehende Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Herkunftsregion oder Transitstaaten ermöglichen. Die EU wäre umgeben von einem Ring angeblich „sicherer Drittstaaten“.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Zusammenarbeit mit den Transitländern und -regionen „an den südlichen und östlichen Grenzen der Europäischen Union“ zu intensivieren. Nach dem Zuckerbrot und Peitsche-Prinzip werden EU-Gelder für die Staaten bewilligt, die sich als loyale Türsteher Europas erweisen. Anvisiert wird ein verstärkter Kapazitätenaufbau, damit die betreffenden Länder „die Wanderungsbewegungen besser steuern und Flüchtlingen angemessenen Schutz bieten können.“
Die Kriterien für den Flüchtlingsschutz in den nordafrikanischen und osteuropäischen Drittstaaten werden dabei bewusst wolkig gehalten. EU-Finanzmittel fließen, wenn diese „ein echtes Engagement für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention an den Tag legen.“ (EU-Ratsdokument vom 27. Oktober 2004) Knapp zwei Wochen vorher, waren die EU-Maßstäbe noch etwas verbindlicher formuliert: „Nur den Ländern, die ihren Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention nachkommen, wird Unterstützung (….) gewährt werden.“ (EU-Ratsdokument vom 11.10.04)
„Als erste Reparaturmaßnahme im Fünfjahresplan wäre eine völlige Neuverhandlung der Asylverfahrensrichtlinie von Nöten. Diese wäre ein wichtiger Beitrag für ein künftiges europäisches Asylrecht. Denn weitere fünf Jahre dieser Form der Harmonisierung hält das Asylrecht nicht mehr aus.“
Europareferent von PRO ASYL
Vorstandsmitglied von ECRE, dem Europäischen Flüchtlingsrat