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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1989 :::
9.8.1989

Erziehungsgeld für de-facto-Flüchtlinge


„Kriegt keine Kinder im Exil!“ Oder: „Flüchtlingsbabies sind minderwertiger!“ So übersetzt Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“, die Sommerbotschaft des Bundestages, die er mit der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes an die Nation gerichtet hat.

Nach der jüngsten Gesetzesnovelle sind alle Ausländer vom Anspruch auf Erziehungsgeld ausgeschlossen, die keine Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis besitzen. Dies trifft – Berlin mit seiner humanen Regelung ausgenommen – auf alle sogenannten de-facto-Flüchtlinge zu, die zwar nicht als asylberechtigt anerkannt wurden, aber wegen der Genfer Flüchtlingskonvention oder aus humanitären Gründen nicht in ihre Heimat ausgewiesen werden. Ihr Aufenthalt wird, selbst wenn er sich über Jahre oder voraussichtlich auf Dauer erstreckt, nur geduldet; d.h., der Aufenthalt wird als nicht legal gewertet, von einer Abschiebung wird allerdings abgesehen.

Hintergrund der Gesetzesnovelle, die die Mehrheit der Flüchtlingsfamilien trifft, sind zwei Urteile des Bundessozialgerichtes aus 1987 (Az 11a REG 2/87 und 3/87), durch die die Versorgungsämter verpflichtet wurden, das auf ein Jahr gewährte Erziehungsgeld u.a. auch abgelehnten Asylbewerbern, die sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik oder in Westberlin aufhalten und deren weiterer Aufenthalt voraussichtliche geduldet wird, zu zahlen. Der darin zum Ausdruck kommende Grundsatz der Gleichbehandlung wurde nun durch die Rechtsänderung wieder außer Kraft gesetzt.

„Diese Aussonderung von Flüchtlingen und ihren Kindern aus dem sozialen Netz ist ebenso unannehmbar wie die Aussonderung aus Wohngebieten“, so Herbert Leuninger von „Pro Asyl“.


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