
27.9.2005
Erwartungen an den neuen Bundestag
und die neue Bundesregierung:
der Flüchtlingsschutz muss verbessert werden
Deutschland / Tag des Flüchtlings
Anlässlich des Tags des Flüchtlings 2005 stellen PRO ASYL und amnesty international ihre Mindestanforderungen an eine an Menschenrechtsstandards ausgerichtete Flüchtlingspolitik der Öffentlichkeit vor.
PRO ASYL setzt sich in einem breiten Bündnis aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen für ein Bleiberecht der langjährig Geduldeten ein:
Bleiberechtsregelung: Rund 200.000 Menschen leben in Deutschland als Geduldete. Diesen Menschen, die sich seit Jahren in Deutschland aufhalten, Familien, deren Kinder hier aufgewachsen sind, droht die Abschiebung. Vor der Wahl haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linkspartei auf Anfrage von PRO ASYL, Interkulturellem Rat und DGB/Referat Migrationspolitik für eine solche Bleiberechtsregelung ausgesprochen. Die Union hat zugesichert, dass eine von ihr geführte Bundesregierung Korrekturen am Aufenthaltsgesetz „zu gegebener Zeit unter Einbeziehung der Interessen aller Betroffenen und in einer gründlichen Abwägung sorgfältig prüfen“ wird. Eine Überprüfung der Praxis zeigt, dass das Zuwanderungsgesetz das Problem der Kettenduldungen nicht gelöst hat. Deshalb brauchen wir eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung.
PRO ASYL und amnesty international fordern darüber hinaus gemeinsam:
Ein faires Verfahren für Flüchtlinge
Bundesamtsverfahren: Das Asylverfahren ist zum „Ort eines verdichteten Misstrauens“ geworden. In Deutschland ist ein Verfahrensklima entstanden, in dem Schutzsuchende kaum noch eine Chance auf eine faire, ergebnisoffene Behandlung haben. Die niedrigen Anerkennungsquoten (im Jahr 2004: 3,3 % Anerkennungen gem. Art. 16a GG und 51 I AuslG) vermitteln den Eindruck, als kämen kaum noch schutzbedürftige Personen nach Deutschland. Dies entspricht nicht der Realität. Die meisten Asylsuchenden der vergangenen fünf Jahre stammen aus Herkunftsländern, in denen es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt (Türkei, Irak, Syrien, Russische Föderation, Afghanistan). Die neue Bundesregierung muss dafür sorgen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wieder seiner Kernaufgabe nach kommt und Asylsuchenden ein faires Verfahren ermöglicht.
Vorbehaltlose Umsetzung der völkerrechtlichen und europarechtlichen Verpflichtungen
Widerrufsverfahren: Seit zwei Jahren widerruft das Bundesamt den Flüchtlingsstatus im Massenverfahren. 17.000 ehemals anerkannten Flüchtlingen wurde im Jahr 2004 die Anerkennung entzogen, weil sie im Herkunftsland keine Verfolgung mehr zu befürchten hätten. Betroffen sind insbesondere Flüchtlinge aus dem Irak und aus dem Kosovo. Diese Widerrufspraxis widerspricht den internationalen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach als Voraussetzung für einen Widerruf gefordert wird, dass im Herkunftsland ein grundlegender Wandel und dauerhafte Stabilität eingetreten sein müssen. Außerdem muss die Rückkehr für den einzelnen zumutbar sein. PRO ASYL und amnesty international fordern, dass die neue Bundesregierung die völkerrechtswidrige Widerrufspraxis beendet.
Abschottung Europas: Noch im Herbst steht die Asylverfahrensrichtlinie zur Abstimmung im Ministerrat der EU an. Wird sie unverändert verabschiedet, widerspricht sie völkerrechtlichen Standards und gefährdet die Einhaltung der internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten, sichere Drittstaatenregelungen, beschleunigte Verfahren und die fehlende aufschiebende Wirkung des Rechtsschutzes sind Instrumente der Asylverfahrensverweigerung – Mindestgarantien im Verfahren stellen sie nicht dar. PRO ASYL und amnesty international fordern deswegen die Bundesregierung auf, der Asylverfahrensrichtlinie ohne grundlegende Überarbeitung nicht zuzustimmen.
Pro Asyl und anmesty international wenden sich außerdem strikt gegen die Pläne, Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber in Nordafrika einzurichten. amnesty international und Pro Asyl fordern Bundesregierung und den Bundestag auf, sicherzustellen, dass die EU-Staaten die Verantwortung für die Durchführung von Asylverfahren nicht auf Drittstaaten abwälzen. Das gilt umso mehr, als dass die nordafrikanischen Staaten weder über ausgebildete, funktionierende Asylsysteme verfügen, noch die Standards der Genfer Flüchtlingskonvention einhalten. Libyen, in dem nach den ursprünglichen Plänen von Bundesinnenminister Schily das erste EU-Auffanglager entstehen sollte, ist immer wieder in die Kritik geraten, weil es Flüchtlinge in ihre Heimatstaaten abschiebt, in denen sie Verfolgung und Misshandlung ausgesetzt sind.
Umsetzung der beschlossenen EU-Richtlinien: Der neue Bundestag muss verschiedene asyl- und migrationsrechtliche Richtlinien der EU ins deutsche Recht transformieren. PRO ASYL und amnesty international fordern folgende Änderungen im Zuwanderungsgesetz, um den europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen:
- Abschiebungsschutz muss auch bei Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit gewährt werden. Nach deutscher Rechtslage genießen Ausländer keinen individuellen Abschiebungsschutz, wenn die Gefahren für die gesamte Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe im Herkunftsland bestehen. Derartig gefährdete Personen werden nur dann geschützt, wenn auf Landesebene eine generelle Abschiebestopp-Regelung getroffen wird, was in der Praxis jedoch so gut wie nie passiert. In seltenen Ausnahmefällen werden sie individuell geschützt, wenn sie „sehenden Auges in den Tod“ abgeschoben würden. Das EU-Recht verbessert die Schutzansprüche für diese Personen und sieht einen individuellen Schutzanspruch vor. Die Umsetzung ins deutsche Recht bedeutet konkret die Streichung des § 60 VII S. 2 AufenthG (Abschaffung der Sperrwirkung).
- Droht einer Person bei Abschiebung in ihren Herkunftsstaat Folter oder unmenschliche erniedrigende Behandlung, genießt sie den Abschiebungsschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). In Deutschland wird dieser Abschiebungsschutz jedoch verweigert, wenn die drohende Folter oder unmenschliche Behandlung von einem nichtstaatlichen Akteur ausgeht. Dies widerspricht nicht nur der EMRK, sondern auch dem EU-Recht. Nachdem der Gesetzgeber die nichtstaatliche Verfolgung im Flüchtlingsschutz anerkannt hat, muss er nun auch den ergänzenden Schutz auf die Fälle ausdehnen, in denen die drohenden Menschenrechtsverletzungen von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
- Flüchtlinge, denen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit Verfolgung droht, müssen im Asylrecht leichter anerkannt werden. Das EU-Recht sieht anders als das deutsche Recht vor, dass es dem Flüchtling nicht zumutbar ist, seine Religionszugehörigkeit zu verbergen, um im Falle seiner Rückkehr Verfolgungshandlungen zu entgehen.
- Bislang wird Flüchtlingsschutz wegen Wehrdienstverweigerung in Deutschland nur gewährt, wenn mit der Verpflichtung zum Wehrdienst z.B. eine politische Disziplinierung oder Einschüchterung bezweckt wird. Das EU-Recht erfordert hingegen auch dann eine Flüchtlingsanerkennung, wenn der Betroffene zur Teilnahme an Kriegsverbrechen oder an einem mit völkerrechtswidrigen Mitteln und Methoden geführten Krieg gezwungen wäre.
- Das EU-Recht sieht besondere Leistungen für traumatisierte Flüchtlinge vor. Hier bedarf es einer Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Ressettlement: Die bisherige Regierung hat sich im Koalitionsvertrag 2002 zu einer freiwilligen Aufnahme von jährlich 500 Flüchtlingen, die von UNHCR in anderen Staaten anerkannt wurden, bereit erklärt (Ressettlement). Tatsächlich wurden lediglich 6 usbekische Flüchtlinge und ihre Familienangehörige kurz vor der Wahl aufgenommen. PRO ASYL und amnesty international fordern, ein umfassendes Ressettlement-Programm vorzulegen, das akut gefährdeten Flüchtlingen die schnelle Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Das individuelle Recht auf Asyl darf hierdurch jedoch nicht in Frage gestellt werden.
UN-Kinderrechtskonvention: Überfällig ist die Rücknahme des deutschen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention, der Kinderflüchtlingen Rechte vorenthält und letztlich das Ausländerrecht über die Kinderrechtskonvention stellt. amnesty international und PRO ASYL fordern die vorbehaltlose Umsetzung der Konvention im Innern.
Abschiebungshaft: Die Dauer der Abschiebungshaft in Deutschland ist mit bis zu 1 ½ Jahren unverhältnismäßig. Die Möglichkeit, den Betroffenen derartig lang die Freiheit zu entziehen, obwohl sie nicht strafrechtlich verurteilt worden sind, ist unmenschlich. Auf EU-Ebene liegt nun ein Entwurf für eine Richtlinie vor, die die Rechtsgrundlagen für die Abschiebungshaft EU-weit harmonisieren soll. PRO ASYL und amnesty international fordern, dies zum Anlass zu nehmen, das deutsche System der Abschiebungshaft einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen und zumindest die Dauer der Inhaftierung auf ein Minimum zu reduzieren.