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ddpADN-Interview vom 16.04.1996

PRO ASYL warnt vor Änderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes –
Entwurf der Koalition verbietet
Behandlung von chronisch Kranken


Die Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL hat die SPD eindringlich davor gewarnt, der von der Bonner Koalition geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes am Mittwoch im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat zuzustimmen. Der Entwurf der Koalition verbiete die medizinische Behandlung von chronisch kranken Asylbewerbern und komme daher staatlich abgesegnetem Rassismus gleich, sagte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann am Dienstag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp ADN in Neuss.

Dies erinnere an die Medizin der Unmenschlichkeit in der NS-Zeit. Kauffmann appellierte an die Ärzte, ihrem Eid zu folgen und ihr menschliches Gewissen nicht an die Behörden abzugeben. Er kritisierte zudem, daß die Koalition das Existenzminimum für asylbewerber bei der Sozialhilfe um 25 % niedriger ansetze als für Deutsche. Neu sei, daß dies nicht mehr nur für ein Jahr, sondern für die gesamte Dauer des Asylverfahrens gelten solle.

Die geplante Gesetzesnovelle verstoße damit gegen die Menschenwürde und sei verfassungswidrig, sagte Kauffmann. Sie postuliere ein deutsches Existenzminimum und eines für Ausländer. Außerdem verstosse das Asylbewerberleistungsgesetz gegen die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes, da die Sozialhilfe grundsätzlich nur noch in Form von Sachleistungen ausbezahlt werden solle. Mit Sachleistungen könne jedoch kein Flüchtling seinen Anwalt bezahlen.


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