HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV FOLIEN :::
Entscheidungen des Bundesamtes 1998
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat 1998 insgesamt 147.391 Anträge bearbeitet. Darin sind auch 45.722 Folgeanträge enthalten. Der Abschiebungsschutz nach § 51 wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Man bezeichnet ihn auch als das kleine Asyl. Bei 2.537 Personen hat das Bundesamt darüber hinaus Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt. Dies ist formell zwar keine Anerkennung als politischer Flüchtling, bietet aber einen Abschiebungsschutz.