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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV FOLIEN :::

Entscheidungen des Bundesamtes 1998

Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat 1998 insgesamt 147.391 Anträge bearbeitet. Darin sind auch 45.722 Folgeanträge enthalten. Der Abschiebungsschutz nach § 51 wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Man bezeichnet ihn auch als das kleine Asyl. Bei 2.537 Personen hat das Bundesamt darüber hinaus Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt. Dies ist formell zwar keine Anerkennung als politischer Flüchtling, bietet aber einen Abschiebungsschutz.


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